Pressemitteilung | Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. (FFI)

FFI veröffentlicht neuen Leitfaden „Faltschachteln für Lebensmittel“

(Frankfurt am Main) - Zum einen die Verabschiedung von zwei zentralen Vorschriften im Bereich des Lebensmittelverpackungsrechts – der EU-Rahmenverordnung 1935/2004 vom 27.10.2004 und des deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) vom 01.09.2005 –, und zum anderen die Lebensmittelskandale in der jüngsten Vergangenheit sowie die wachsenden Anforderungen der Lebensmittelindustrie an ihre Lieferanten insbesondere hinsichtlich der Ausstellung von Konformitätserklärungen für die gelieferten Bedarfsgegenstände haben den Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. (FFI) dazu bewogen, einen neuen Leitfaden "Faltschachteln für Lebensmittel" zu veröffentlichen.

Auf 25 Seiten dieses nur als elektronisches Dokument erhältlichen Leitfadens, der vom Arbeitskreis Qualitätsmanagement des FFI formuliert wurde, erhält der Leser einen Überblick über alle relevanten Rechtsvorschriften und freiwilligen Selbstverpflichtungen der in der Lieferkette beteiligten Industrien. Alle gängigen Vorschriften und Empfehlungen werden eingehend erläutert und voneinander hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit abgegrenzt.
Ein weiteres Kapitel des Leitfadens widmet sich der Dokumentation der Rückverfolgbarkeit ("Traceability“), welche die Inverkehrbringer von Lebensmittelverpackungen ab dem 27.10.2006 zu gewährleisten haben. In weiteren Kapiteln werden Hilfestellungen für das Ausstellen von Konformitätserklärungen gegeben, die der Faltschachtelhersteller seinem Kunden aus der Lebensmittelindustrie mit den zu liefernden Faltschachtelzuschnitten mitzugeben hat, wenn dieser solche Erklärungen verlangt.

Das Ausstellen von Konformitätserklärungen für Faltschachtelzuschnitte auf Wunsch der Lebensmittelunternehmen ist mittlerweile schon weit verbreitete Praxis, obwohl eine entsprechende Detailvorschrift, die Konformitätserklärungen für Papier und Karton verpflichtend vorschreibt, nicht existiert.

Auf einem eigens für die Präsentation des neuen Leitfadens durchgeführten FFI Symposiums "Faltschachteln für Lebensmittel" Anfang August in Frankfurt diskutierten mehr als 60 Vertreter von FFI Mitgliedsunternehmen und Assoziierten Mitgliedern aus der Lieferkette über die Konsequenzen für die Produktion von Food-Verpackungen aus Karton aufgrund der novellierten Rechtslage. Die Teilnehmer konnten nachvollziehen, dass der Gesetzgeber mit der EU Rahmenverordnung 1935/2004 einen Perspektivenwechsel vorgenommen hat. Standen vormals in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die einzelnen Rohstoffkomponenten einer Lebensmittelverpackung im Fokus der Regulierungen, so konzentriert sich die Verordnung 1935/2004/EU nunmehr auf das Packgut, das durch Migration von den Packmitteln nicht in seiner Zusammensetzung beziehungsweise seinen organoleptischen Eigenschaften beeinträchtigt werden darf. Die Faltschachtelhersteller und die Beteiligten aus der Supply Chain kamen auf dem Symposium überein, dass die Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen nur auf der Basis einer umfassenden gegenseitigen Information über die besonderen Materialeigenschaften der Rohstoffkomponenten inklusive deren Wechselwirkung mit den Packgut beurteilt werden kann. Dementsprechend votierten die Teilnehmer dafür, ihre Kooperationen zu intensivieren und sich zukünftig noch frühzeitiger miteinander abzustimmen.

Allen FFI Mitgliedern und Assoziierten Mitgliedern wird der Leitfaden vom Verband zur Verfügung gestellt. Unternehmen der Lebensmittelindustrie können den Leitfaden über ihren Faltschachtel Lieferanten beziehen.

Der FFI vertritt seit 1948 die Interessen von rund 90 Unternehmen dieses Industriezweigs, die jährlich etwa 767.000 Tonnen Faltschachteln produzieren. Dies entspricht einem Produktionswert von etwa 1,638 Milliarden Euro (2005). Die Unternehmen im FFI repräsentieren somit mehr als 80 Prozent des Branchenumsatzes. Insgesamt zählen rund 170 Unternehmen zur Branche, die knapp 13.000 Mitarbeiter beschäftigt. Die Verkaufsverpackungen werden zu 58 Prozent für die Food-Industrie und zu 42 Prozent für die NonFood-Industrie produziert.

Um den Dialog in der Supply Chain zu intensivieren, bietet der FFI den Beteiligten in der Lieferkette seit einigen Jahren die „assoziierte Mitgliedschaft“ an. Zum Kreis der Assoziierten FFI Mitgliedern gehören gegenwärtig 27 Unternehmen aus den Bereichen: Druck-, Stanz- und Klebemaschinenbau, Stanzformenbau, Kartonerzeugung und -veredlungen, Farb- und Lackherstellung, IT-Dienstleistungen und Papiergroßhandlungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. (FFI) Pressestelle Lyoner Str. 14, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 890120, Telefax: (069) 89012222

(sk)

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