Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Freiwillige Praktika von Studierenden nicht durch Mindestlohn behindern

(Berlin) - BDA, BDI und Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft fordern die Regierungskoalition auf, den Gesetzentwurf für ein Mindestlohngesetz mit Blick auf freiwillige Praktika von Studierenden zu ändern. Der Entwurf sieht vor, dass freiwillige Praktika mit einer Länge von mehr als vier Wochen mit 8,50 Euro pro Stunde vergütet werden müssen.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer erklärt dazu: "Praktika, die nur zur beruflichen Orientierung dienen, müssen vom Mindestlohn ausgenommen werden. Auch und gerade nicht verpflichtend vorgeschriebene Praktika sind ein wichtiges Instrument, um jungen Menschen Einblicke in die betriebliche Praxis zu geben und die Berufsfindung zu erleichtern. Praktika sichern Beschäftigungsfähigkeit und sind eine Basis für beruflichen Erfolg. Dies gilt insbesondere für die Absolventen von Fächern ohne festen Berufsbezug."

Stifterverbandspräsident Andreas Barner erläutert: "Nur gut jeder vierte Bachelor-Studierende an Universitäten fällt ein positives Urteil über die Praxisbezüge im Studium - daher kompensieren viele Studierende diese Defizite durch freiwillige Praktika. Die Unternehmen, die solche Praktika anbieten, investieren in diese ein hohes Maß an Zeit und Geld. Um solche Praktika nicht unattraktiv zu machen, müssen sie vom Mindestlohn ausgenommen werden. Würden solche Praktika wie Arbeitsverhältnisse behandelt, würden viele Unternehmen sie künftig nicht mehr anbieten. Die Einbeziehung studentischer Praktika in die Mindestlohnregelung würde der Praxisorientierung von Hochschulbildung schaden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Fax: (030) 20331055

(cl)

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