Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Kulturpolitische Bilanz des Jahres 2002 / Nullsummenspiel für die Kultur

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bilanziert das ablaufende Jahr für die Kultur. Auf der Habenseite sind die Reform des Stiftungszivilrechts sowie der Gesetzesentwurf zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft als wichtige gesetzgeberische Maßnahmen zu verzeichnen.

Die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" des Deutschen Bundestages hat in ihrem Abschlussbericht wegweisende Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gerade auch für Kultureinrichtungen und Kulturvereine vorgelegt. Mit der Gründung der Kulturstiftung des Bundes hat der Bund gezeigt, dass es ihm mit seiner kulturpolitischen Verantwortung ernst ist.

Die von der Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Kulturverträglichkeitsprüfung von Gesetzesvorhaben durch die Kulturstaatsministerin hat sich beim Erhalt des Spendenabzugs für Unternehmen sowie den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Kunstwerke bewährt.

Die erfolgreiche Gründung der "Initiative Hören" wird dem Hören als Kulturtechnik eine neue öffentliche Beachtung bringen. Die Verantwortung des Bundes für die Kultur von nationalstaatlicher Bedeutung kann auch an einem um 2,5 Prozent gestiegenen Kulturetat in 2002 abgelesen werden.

Wo Licht ist, ist auch Schatten. So beschränkt sich der positive Gesetzesentwurf zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft weitgehend auf die Aspekte, die laut einer EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die bereits seit mehreren Jahren von der Bundesregierung in ihren Vergütungsberichten selbst geforderte und längst überfällige Anhebung der Vergütungssätze für Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke wurde nicht in Angriff genommen. Ebenso wurden bei der Reform des Stiftungszivilrechts die Forderungen des Deutschen Kulturrates nach einer Definition der Stiftung sowie nach mehr Transparenz im Stiftungswesen durch ein bundesweites Stiftungsregister nicht umgesetzt.

Kein gutes Vorbild im Sinne des neuen Stiftungsrechtes ist die Kulturstiftung des Bundes. Im Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes sind Vertreter der Bundesregierung, des Bundestages und der Länder fast unter sich. Nach wie vor ist die Zivilgesellschaft in der Bundeskulturstiftung unzureichend eingebunden.

Die Debatte um die Entflechtung der Kulturkompetenzen zwischen Bund und Ländern, seltsamerweise ohne Einbindung der Kommunen, bringt der Kultur keinen Nutzen, sondern gefährdet vielmehr bislang von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsame finanzierte Kultureinrichtungen.
Darüber hinaus sind die Kulturausgaben der Länder in 2002 um 4,8 Prozent gesunken.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte am 29. Dezember in Berlin zu der Kulturpolitischen Bilanz 2002 des Deutschen Kulturrates: "Bei einem Vergleich der Soll- und Habenseite bleibt ein bescheidenes Nullsummenspiel für die Kultur. Das in den letzten Wochen der Spendenabzuges für Körperschaften und der ermäßigte Mehrwertsteuersatzes für die bildende Kunst erhalten werden konnte, kann die Bilanz nicht nachhaltig verbessern. Zukunftsweisende Kulturpolitik des Bundes muss die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur positiv gestalten. Es reicht nicht aus, nur die gröbsten Schnitzer auszubügeln. Das kommende Jahr muss besser werden, damit die positive Entwicklung der Kulturpolitik der letzten Jahre auf der Bundesebene nicht verspielt wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Chausseestr. 103 10115 Berlin Telefon: 030/24728014 Telefax: 030/24721245

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