Pressemitteilung | Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)

Mittelstand fordert Korrektur bei Hartz IV: Verbot gemeinnütziger Arbeit und Schaffung eines Niedriglohnsektors

(Berlin) - Die Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM) fordert ein Verbot gemeinnütziger Arbeit von Langzeitarbeitslosen. Stattdessen soll ein Niedriglohnsektor den Arbeitsmarkt dynamisieren.

"Was bei Hartz IV bisher fehlt, sind die Arbeitsplätze, in die man die Hilfebezieher vermitteln kann. Diese Arbeitsplätze wird man nur schaffen, wenn wir in Deutschland endlich den Niedriglohnsektor einführen!", fordert AWM-Präsident Günter Schmitt-Bosslet.

"Wir brauchen keinen staatlichen Beschäftigungssektor mit dem Tarnnamen 'Gemeinnützige Arbeit'. Mit seiner Hilfe wollen sich die Kommunen finanziell gesundstoßen und sich die Wohlfahrtsverbände Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Konkurrenten verschaffen. Dies wird ein Arbeitsplatzvernichtungsprogramm im Mittelstand, auch wenn die Politiker das Gegenteil behaupten", erläutert Schmitt-Bosslet.

Schmitt-Bosslet fordert daher die Konzentration auf den ersten Arbeitsmarkt: "Es gibt viele Tätigkeiten, die heute nicht oder nur schwarz verrichtet werden. Dies sind haushaltsnahe Tätigkeiten und Dienstleistungen wie Einkaufsdienste, Betreuungstätigkeiten, Reinigungsarbeiten. Diese Bereiche müssen dem offiziellen Arbeitsmarkt zugänglich gemacht werden. Dies geht nur bei der Zahlung niedriger Löhne. Arbeitnehmer, die solche Jobs annehmen, bekommen ergänzende staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt. Lehnt der Hilfebezieher ab, eine solche Tätigkeit anzunehmen, sollte die Hilfe gekürzt werden!"

"Arbeit gibt es in Deutschland genug. Aber sie muß bezahlbar sein. Bei Tätigkeiten mit geringer Produktivität ist dies nur über den Niedriglohnsektor machbar", resümiert Schmitt-Bosslet.

Quelle und Kontaktadresse:
Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand e.V. (AWM) Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin Telefon: 030/288807-0, Telefax: 030/288807-10

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