Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Schlaflos durch Mobilfunkantenne auf dem Nachbardach?

(Leipzig) - Mit der Errichtung zahlreicher weiterer Mobilfunkantennen insbesondere in dicht besiedelten Stadtgebieten mehren sich bei vielen Menschen diffuse Ängste vor gesundheitlichen Gefahren. Die mitunter bedrohlich wirkenden Antennen tauchen plötzlich über Nacht in Sichtweite auf.
Jedoch sind die Anlagenbetreiber derzeit weder verpflichtet, die Anwohner im Umkreis von geplanten Mobilfunkanlagen über deren beabsichtigten Bau zu informieren, noch sie im Vorfeld über mögliche Risiken und nach Inbetriebnahme der Station über die tatsächliche Strahlenbelastung aufzuklären.

Das jedoch wäre im Interesse einer sachlichen Information und vernünftigen Risikokommunikation dringend geboten, meinen Sachsens Verbraucherschützer.
Gemäß der freiwilligen Vereinbarung zwischen Mobilfunknetzbetreibern und kommunalen Spitzenverbänden vom Juli 2001 stehen den Kommunen jetzt die Angaben über geplante und bereits vorhandene Sendeanlagen grundsätzlich zur Verfügung. So können sie die Bürger zwar auf Anfrage über vorhandene Anlagen informieren, aber das Bürgerrecht auf Beteiligung ist bisher noch ungenügend eingelöst. Viele wollen wissen, welche Mitbestimmungsmöglichkeiten die Stadt an der Standortsuche hat, welche Kriterien sie im Interesse der Gesundheit ihrer Bürger dabei anlegt, wollen bereits im Vorfeld informiert sein oder an der Standortsuche und -planung im Wohngebiet beteiligt werden.

Deshalb fordern die sächsischen Verbraucherschützer die Kommunen und die Netzbetreiber auf, entsprechende Möglichkeiten für die Bürgerbeteiligung zu schaffen. Hier kann zum Beispiel die Idee der "runden Tische" wieder aufleben, oder es wird einer Stabsstelle bei den Kommunen die Mediation der Risikokommunikation und der gemeinsamen Standortsuche in sensiblen Bereichen als Aufgabe übertragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080 Telefax: 0341/6892826

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