Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Systemwechsel in der Pflegeversicherung? - Wettbewerb adé / Künftig werden Billiganbieter zugelassen

(Berlin) - Weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt droht in der Pflegeversicherung - trotz erheblicher Leistungsverbesserungen - ein gravierender Systemwechsel. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), warnt: "Billiganbieter ohne Qualitätssicherung sollen künftig den Großteil der ambulanten Betreuung und Pflege übernehmen. Das ist ein Tabubruch. Qualitäts- und Sozialstandards werden aufgegeben, um zweifelhaften Agenturen den Markteintritt zu ermöglichen. Das Versorgungsniveau wird dadurch deutlich sinken, und die Pflegelandschaft in Deutschland wird sich dramatisch verändern."

Vorgesehen war, dass bis zu 50 Prozent der ambulanten Sachleistungen, die heute qualitätsgeprüft von Pflegediensten ausgeführt werden, künftig von Einzelpersonen oder von neuen Agenturen übernommen werden können. Nun haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dafür nur noch 40 Prozent anzusetzen. Warum das Volumen ausgerechnet auf 40 Prozent abgesenkt wurde, wird sachlich nicht begründet.

Vorgesehen ist außerdem, dass die Bezahlung tarifvertraglicher Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Die Pflegeeinrichtungen werden zudem verpflichtet, die entsprechende Bezahlung jederzeit einzuhalten und nachzuweisen. Bernd Meurer: "Neben der Verbesserung der Situation der Beschäftigten muss aber auch die Situation der Unternehmen Beachtung finden. Werden lediglich die entstandenen Kosten ersetzt, ruiniert solche Planwirtschaft die Betriebe, gefährdet die Arbeitsplätze und letztlich die Versorgung."

Der bpa-Präsident weiter: "Wer im Gesetz regelt, dass nur noch nachweislich entstandene Tarifkosten ersetzt werden, und nicht gleichzeitig dafür sorgt, dass die Unternehmen Ansätze für Wagnis und Gewinn in ihre Kalkulationen einbringen können, der ignoriert die einfachsten Regeln der sozialen Marktwirtschaft. ,Überschüsse verbleiben dem Pflegeheim; Verluste sind von ihm zu tragen' - das steht noch in § 84 SGB XI, wirkt aber jetzt wie blanker Hohn."

Meurer reklamiert, dass auch die Situation der Unternehmen berücksichtigt werden muss: "Wie will die Regierung die Versorgung von Millionen von Pflegebedürftigen sicherstellen, wenn Pflegeunternehmen zur Disposition gestellt werden? Anstatt anzuerkennen, dass Unternehmer mit ihrem eigenen Kapital und auf eigenes Risiko in die pflegerische Versorgung investieren, wird Wettbewerbern Tür und Tor geöffnet, die mit fragwürdigen Methoden und gering qualifizierten Mitarbeitern am Marktgeschehen teilnehmen dürfen."

Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, werden die Pflegebedürftigen und deren Angehörige das Nachsehen haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Bernd Tews, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(sy)

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