Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Urheberrecht: Bundesrat fordert Bewegung bei der Vergütungsabgabe / Urheber sind nicht bereit, für die „Geiz ist geil-Strategie“ des Computerhandels die Zeche zu bezahlen

(Berlin) - Am kommenden Freitag, den 19. Mai 2006 debattiert der Bundesrat über den von der Bundesregierung vorlegten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“. Der Rechtsausschuss des Bundesrat hat hierzu eine Beschlussempfehlung ausgesprochen (Bundesratsdrucksache 257/1/06).

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass sich der Rechtsausschuss des Bundesrats in der Beschlussempfehlung eindeutig gegen den Vorschlag der Bundesjustizministerin stellt, dass die Höchstgrenze der Vergütungsabgabe nicht mehr als 5 Prozent des Gerätepreises betragen darf.

Unmissverständlich schreibt der Rechtsausschuss des Bundesrats in seiner Beschlussempfehlung: „Die Höchstgrenze von 5 Prozent des Verkaufspreises als Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp stellt möglicherweise einen enteignungsgleichen Eingriff dar, weil nicht mehr die Nutzungshäufigkeit und damit der Schaden am geistigen Eigentum von Bedeutung ist, sondern Verkaufspreise, die der Urheber nicht beeinflussen kann. Die urheberrechtliche Leistung wird so zum Spielball des Preiskampfes großer Konzerne auf dem Markt elektronischer Produkte.“ Ebenso stellt der Rechtsausschuss des Bundesrats klar, dass die Einführung der 5-Prozent-Klausel zu einem signifikanten Absinken der Vergütung führen wird. Demgegenüber hat Bundesjustitzministerin Zypries in einem Interview in der Zeitung politik und kultur des Deutschen Kulturrates noch davon gesprochen, dass sich ihres Erachtens das Gesamtaufkommen aus der Vergütungsabgabe nach dem neuen Gesetz nicht ändern wird.

Trotz der Kritik an der geplanten Obergrenze der Vergütungsabgabe von 5 Prozent des Gerätepreises wendet sich der Rechtsausschuss des Bundesrats nicht gegen die Formulierung im Gesetzesentwurf, nach der die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen darf. Ebenso wenig stellt er sich gegen die Formulierung im Gesetzesentwurf, nach der die Vergütungsabgabe in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen muss.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Empfehlung des Rechtsausschuss des Bundesrats ist ein erster Schritt zur Verbesserung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung. Es wäre schon einiges gewonnen, wenn die 5 Prozent-Klausel aus dem Gesetzesentwurf gestrichen würde. Dennoch will auch der Rechtsausschuss des Bundesrats daran festhalten, dass die Vergütungsabgabe die Computerindustrie nicht zu sehr belasten soll. Angesichts stetig sinkender Preise für Computer und Speichermedien dürfen die Urheber nicht die Leidtragenden dieser Preisspirale nach unten sein. Der Wert ihres geistigen Eigentums darf nicht in Abhängigkeit des Preiskampfs von Einzelhandelsketten stehen. Wenn der Computerhandel Geiz geil findet, dann soll er auch selbst die Zeche dafür bezahlen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Olaf Zimmermann, Geschäftsführer Chausseestr. 103, 10115 Berlin Telefon: (030) 24728014, Telefax: (030) 24721245

(bl)

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