Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

bpa fordert Nachbesserungen noch vor Verabschiedung des PNG / Ausführliche Stellungnahme und konstruktive Vorschläge liegen vor

(Berlin) - Heute Mittag wird im Bundestag die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) stattfinden. Im Frühjahr dieses Jahres erntete Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr Kritik und Lob zugleich für seinen Referentenentwurf. Der bpa erkennt die Leistungsverbesserungen für viele ambulant versorgte Menschen mit Demenz ebenso wie einige Nachbesserungen des Referentenentwurfes an, mahnte aber dringend notwendige Verbesserungen an. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt zur Anhörung vor - der bpa veröffentlichte heute Morgen seine aktuelle Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

"Der bpa begrüßt es grundsätzlich, dass insbesondere ambulant versorgte Menschen mit dementiellen Erkrankungen zukünftig mehr Leistungen erhalten sollen und dass diesen in Tagespflegen zusätzliche Betreuungskräfte zur Verfügung stehen. Auch ist es begrüßenswert, dass Pflegedürftige zukünftig Betreuungsleistungen zu Lasten der Pflegeversicherung bei Pflegediensten einkaufen können", so Bernd Meurer, Präsident des bpa, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. "Aber", fährt Meurer fort, "wir betonen erneut, dass das PNG insgesamt für zu viele Probleme in der Pflege keine Lösungen anbietet. Nach wie vor fehlt ein Signal an die Mehrzahl der in Pflege-heimen wohnenden Menschen mit einer Demenz. Diese gehen, wie die ambulant ge-pflegten Schwerstpflegebedürftigen, völlig leer aus."

Der bpa veröffentlichte online heute Morgen seine detaillierte Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Der Verband führt eine Liste von Kritikpunkten auf und fordert dringende Nachbesserungen noch vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes für die Pflege. So würdigt der bpa zwar die bereits vorgenommenen Nachbesserungen hinsichtlich der Vertragspflicht und Qualitätsanforderungen für Einzelpflegekräfte in der ambulanten Pflege, jedoch kritisiert er weiterhin, dass für Einzelpflegekräfte geringere Anforderungen als für Pflegedienste gelten sollen: beispielsweise fehlen regelmäßige Qualitätskontrollen.

"Der bpa fordert außerdem Signale an die pflegebedürftigen Menschen in Heimen und an die Beschäftigten: Im Gesetzgebungsverfahren sollte der Betreuungsschlüssel für die zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen von 1:25 auf 1:20 angehoben werden. Darüber hinaus würde es allen helfen, wenn Tarifregelungen als Kalkulationsgrundlage verbindlich anerkannt würden - auch und gerade für Pflegesatzverhandlungen. Meurer warnt: "Wer einerseits eine Besserstellung der Pflegefachkräfte fordert und andererseits bezweifelt, dass eine an Tarifregelungen orientierte Kalkulation von Pflegesätzen wirtschaftlich und sparsam sei, tut dies zu Lasten der Beschäftigten und verbaut Pflegeeinrichtungen die Wettbewerbsfähigkeit am Markt."

Der bpa fordert die Verantwortlichen aus dem Gesundheitsausschluss und Bundesminister Bahr dazu auf, Nachbesserungen im Sinne der Stellungnahme des bpa vorzunehmen. Darüber hinaus erwartet der bpa die weiteren Entwürfe zur demografiefesten Finanzierung der Pflegeversicherung, zur Entbürokratisierung und zur Reform und Modernisierung der Ausbildung und Qualifizierung in der Pflege.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

(cl)

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