Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

Abfall-Zwischenlager konsequent abräumen und schließen / Gemeinsame Forderung des Präsidiums des BDE und des geschäftsführenden Vorstands des VKS im VKU

(Köln) - Die seit dem Deponieverbot im Juni 2005 auf Zwischenlagern untergebrachten unvorbehandelten sowie als Ersatzbrennstoffe vorbehandelten Abfälle sind konsequent einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Aufgrund in absehbarer Zeit ausreichender Kapazitäten in Müllverbrennungsanlagen und in industriellen Mitverbrennungsanlagen besteht kein Grund mehr, dass die Abfallbehörden die Zwischenlagerungsgenehmigungen dann noch verlängern.

Diese Forderung wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Präsidiums des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und des geschäftsführenden Vorstands des Verbandes kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS im VKU) verabschiedet. Die beiden Führungsgremien der größten Verbände der privaten und kommunalen Abfallwirtschaft sind sich darin einig, dass es in naher Zukunft genügend Behandlungskapazitäten für Siedlungsabfälle in Deutschland gibt. Somit entfällt die Grundlage für das weitere Bestehenlassen von Zwischenlagern über die erteilte Genehmigungsdauer hinaus.

Eine Engpasssituation bei Vorbehandlungskapazitäten für Siedlungsabfälle war Mitte 2005 sichtbar geworden, nachdem die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) zum 1. Juni 2005 rechtlich verbindlich geworden war. Die TASi verlangt, dass nur noch vorbehandelte, nicht mehr biologisch reaktive Abfälle auf Deponien abgelagert werden dürfen. Aufgrund der erheblichen Ausweitung von Vorbehandlungskapazitäten und weiterer Anlagenplanungen wird die Genehmigungserfordernis für Zwischenlager in absehbarer Zeit entfallen.

Quelle und Kontaktadresse:
VKS im VKU Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU e.V. Karin Opphard, Geschäftsführerin Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770370, Telefax: (0221) 3770371

(tr)

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