Pressemitteilung | Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (pvs)

Bausteine eines zukunftsfähigen Gesundheitswesens

(Berlin) - Der Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen (PVS Verband) hat auf seiner am vergangen Wochenende in München stattgefundenen Jahreshauptversammlung mit überwältigender Mehrheit nachfolgenden Beschluss zu einer künftigen weiteren Stufe der Gesundheitsreform gefasst:

Vision 2004+ Bausteine eines zukunftsfähigen Gesundheitswesens aus Sicht des Verbandes der Privatärztlichen VerrechnungsStellen (PVS) Beschluss:

Die Jahreshauptversammlung des Verbandes der Privatärztlichen VerrechnungsStellen (PVS Verband) lehnt die derzeit diskutierten Reformansätze einer „Bürgerversicherung“ und einer „Gesundheitsprämie“ entschieden ab, weil sie als Lösung der wesentlichen strukturellen Probleme im Gesundheitswesen ungeeignet sind. Beide Modelle liefern insbesondere keine Antwort auf die Frage, wie das Problem einer immer älter werdenden Bevölkerung in Deutschland und der damit einhergehenden Überlastung der Beitragszahler bewältigt werden kann. Der Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen fordert daher die Politik auf, mit Mut zur Veränderung eine evolutionäre Umsteuerung innerhalb des bestehenden Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung einzuleiten, die den Ansprüchen mündiger Versicherter auf der Basis von Solidarität und Subsidiarität gerecht wird. Ein solches Konzept hat aus Sicht des PVS Verbandes folgende wesentlichen Punkte zu beachten:

1. Zur Stärkung der Generationengerechtigkeit ist das Verhältnis zwischen Umlageverfahren und Kapitaldeckung innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung sukzessive in Richtung Kapitaldeckung neu auszurichten. Hierzu zählt beispielsweise der zusätzliche Aufbau von Altersrückstellungen.

2. Der Schutzumfang einer Grundversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist zu definieren. Darüber hinaus gehende Leistungen sind entweder auf Basis von Eigenmitteln (auch Zuzahlungen) oder im Wege eines zusätzlichen privaten Versicherungsschutzes zu finanzieren. Das Argument, damit das Solidaritätsprinzip in Frage zu stellen, ist nicht stichhaltig. Auch in anderen europäischen Ländern gilt ein Großteil der Versorgungsleistungen, die bei uns von der GKV getragen werden, als Privatleistungen bzw. wurden nie von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen.

3. Es muss der Grundsatz gelten, dass niemand wegen Krankheit in existentielle Not geraten darf; notwendige sozial- bzw. familienpolitische Ziele sind aus Steuermitteln zu finanzieren.

4. Zur Stärkung der Eigenverantwortung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung uneingeschränkt das Prinzip der „Kostenerstattung“ – wie in der Privaten Krankenversicherung üblich - einzuführen. Hierdurch entstünde die Transparenz im Leistungsgeschehen, die den mündigen Patienten erst in die Lage versetzt, verantwortungsvoll mit den endlichen Ressourcen der GKV-Versichertengemeinschaft umzugehen.

5. Eine nachhaltig wirksame Reform im Gesundheitswesen muss sozialpolitischen Anliegen und den Erfordernissen eines wachsenden Gesundheitsmarktes mit großem Arbeitsplatzangebot gleichermaßen gerecht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (pvs) Tieckstr. 37, 10115 Berlin Telefon: 030/28049630, Telefax: 030/28049635

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