Pressemitteilung | Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE)

BTWE begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Karlsruhe kippt Rauchverbot

(Köln) - In Einraumkneipen (zunächst in Berlin und Baden-Württemberg) darf bis Ende 2009 wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht stufte die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutz-Gesetzen der beiden Länder am Mittwoch, dem 30.07.08 in Karlsruhe als verfassungswidrig ein. Damit hat das Gericht die „zum Teil existenziellen Sorgen vieler Gastwirte“ bestätigt.

Der BTWE hält Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, die Nichtraucher aufsuchen müssen, für sachlich begründet und sinnvoll. Anders sind gesetzliche Einschränkungen und Verbote zu werten, die in der Regel von privaten Unternehmen geführt werden. Im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden können Nichtraucher frei entscheiden, in welchem gastronomischen Betrieb sie sich wie lange aufhalten wollen. Dieter C. Rangol, BTWE-Geschäftsführer: „Der BTWE begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter. Wir haben uns immer für ein tolerantes Miteinander von erwachsenen Rauchern und Nichtraucher und gegen eine umfassende Regulierungswut des Staates ausgesprochen. Mit der Anfang des Jahres erfolgreich initiierten Plakat- und Unterschriftenaktion ‚Demokratie heißt Wahlfreiheit’ hat der BTWE Tabakwaren-Händler aufgerufen, gemeinsam mit ihren Kunden zu zeigen, dass sie gegen zuviel Staat, Überregulierung und für Wahlfreiheit für Gastwirte, Raucher und Nichtraucher sind.“

Die Länderregierungen müssen nun bis Ende 2009 eine Neuregelung der jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze finden. Laut Urteil sind die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württemberg zwar im Grundsatz verfassungsgemäß und bleiben in den anderen Bereichen auch bestehen. Doch müssen die Länder nun bei Ausnahmeregelungen auch Einraumkneipen und alle weiteren Betriebstypen berücksichtigen.

Die Karlsruher Richter definierten genau, was unter einer Eckkneipe zu verstehen ist. Betroffene Gaststätten dürften „keine zubereiteten Speisen“ anbieten, sie müssten kleiner als 75 Quadratmeter sein und dürften über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt sein und die Kneipe muss im Eingangsbereich als Raucherbetrieb gekennzeichnet sein.

Auch in Diskotheken gestatteten die obersten Gesetzeshüter, abgetrennte Raucherräume einzurichten, wenn es dort keine Tanzflächen gebe und nur Gäste ab 18 Jahren eingelassen würden.

Die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze hatten zu Umsatzeinbußen sowohl in der Gastronomie, bei der Getränkeindustrie und nicht zuletzt zu einem spürbaren Absatzrückgang von Tabakwaren, insbesondere von Zigarren und Zigarillos, geführt.

Rangol: „Der BTWE hofft, dass die Landesgesetzgeber die Wahlfreiheit für Eckkneipen bundesweit festschreiben, dem mündigen Bürger die Möglichkeit geben, selber zu entscheiden, in welche Kneipe er geht und ihm somit wieder bundesweit den Genuss eines legalen Produktes ermöglichen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) Pressestelle An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 27166-0, Telefax: (0221) 27166-20

(sh)

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