Pressemitteilung |

Die Liquiditätsfalle für den deutschen Film verhindern / Bereichsausnahme Film durchsetzen

Gemeinsame Presseerklärung von

- Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten
- Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten
- film20
- Verband Deutscher Spielfilmproduzenten

(Berlin/München) - Der deutsche Film ist im Aufschwung - zu Hause und international! Ein begeistertes Publikum strömte in die Kinos, eine begeisterte Kritik feierte Filme wie "Good-Bye, Lenin!", "Das Wunder von Bern", "Rosenstraße", "Luther" - und nicht zu vergessen: Familienunterhaltung wie "Der Schuh des Manitu", "Bibi Blocksberg", "Das Sams", "Das fliegende Klassenzimmer" und "Till Eulenspiegel".

Der Deutsche Bundestag hat ein neues Filmförderungsgesetz beschlossen - einstimmig! Die Abgeordneten aller Parteien wollen bei Produktion, Vertrieb und Marketing dem deutschen Film einen neuen Schub geben.

Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte man sich auf eine Verlustverrechnungsbeschränkung in § 10 EStG - und zieht damit dem deutschen Film den wirtschaftlichen Boden unter den Füßen weg. Die neuen Regelungen der Mindestbesteuerung und Begrenzung des Verlustabzugs haben für nicht wenige Firmen sogar eine existenzgefährdende Wirkung. Das kann nicht wirklich politisch gewollt sein!

Die Materie ist kompliziert - das ist richtig. Deshalb haben deutsche Produzenten und ihre Verbände seit dem ersten Bekanntwerden von Mindest-Steuer-Plänen, die den steuerlichen Abzug von real bezahlten Verlusten beschränken wollen, an konkreten Beispielen deutlich gemacht, wie sehr dies die Branche existentiell bedroht. Genau deswegen wurde gefordert, dass es bei dieser Regelung eine Bereichsausnahme für die Filmwirtschaft geben muss! Dieses von Steuerberatern und Juristen erstellte und geprüfte Material und diese Argumente geben auch hier noch einmal an die politischen Entscheider weiter. Das Material steht auf der film20-Website www.film20.de zum Download bereit.

An dieser Stelle sei nur ein Argument noch einmal wiederholt: Die Möglichkeit der hohen Verlustvorträge in der Filmwirtschaft ergeben sich aus dem Aktivierungsverbot für immaterielle Wirtschaftsgüter - dies ist eine rechtlich erzwungene Rahmenbedingung für die Filmwirtschaft. Die Kosten eines Films führen im Herstellungsjahr als Aufwand zu einem sofortigen Bilanzverlust, der meist erst in den Folgejahren aus Verwertungserlösen ausgeglichen wird. Die 100%ige Verlustverrechnung im Verwertungsjahr ist nichts anderes als der materielle Ausgleich für gesetzlich erzwungene bilanzielle Verluste. In diesem Kontext den Rotstift des Steuervergünstigungsabbaus in Ansatz zu bringen, ist dem Grunde nach nicht legitim: Hier geht es nicht um eine Steuer-Subvention! Die 100%-ige Verlustverrechnung ist die Antwort auf ein 100%-iges Aktivierungsverbot bei immateriellen Wirtschaftsgütern, hier wird zwar mit einem steuerlichen Vehikel operiert, das aber explizit keine Steuervergünstigung darstellt!

Die Filmwirtschaft braucht die unbegrenzte Verrechnung real bezahlter Verluste! Ohne diese Flexibilität tut sich für diesen gesamten Wirtschaftszweig - egal, ob es die Kinofilm- oder die Fernsehproduktion ist - eine Liquiditätsfalle ungeahnten Ausmaßes auf. Die ohnehin schlechte Eigenkapitalausstattung der deutschen Produktionsunternehmen wird weiter reduziert. Die Anforderungen von Basel II werden so praktisch nicht mehr erfüllbar sein. Die deutschen Produktionsunternehmen werden in ein kumuliertes Minus getrieben. Wir sind sicher: Die neue Regelung würde viele Produktionsfirmen in die Insolvenz treiben!

Vor diesem Hintergrund haben sich alle deutschen Produzenten-Verbände zu einem Alarmruf an die Politik entschieden:

- Wir fordern die verantwortungsbewussten Kultur-, Finanz- und Wirtschafts-Politiker aller Parteien auf, das eben gemachte einstimmige Commitment des Deutschen Bundestages zur Förderung des deutschen Films bei der Novellierung des FFG nicht zu konterkarieren durch eine der Realität der Branche absolut entgegenstehende Besteuerungspraxis!
- Wir fordern sie auf, bei der Neu-Regelung von § 10 Einkommenssteuergesetz eine "Bereichsausnahme Film" vorzusehen!
- Wir bitten die Kulturstaatsministerin Frau Dr. Christina Weiss noch einmal eindringlich, ihr Recht auf Kulturverträglichkeitsprüfung unbedingt wahrzunehmen!
- Wir merken an: Die mit der neuen Regelung faktisch anvisierte Substanzbesteuerung von Unternehmen - bei einer Besteuerung ohne Bilanzgewinn MUSS ja die Steuer aus der Vermögensmasse gezahlt werden - scheint uns verfassungswidrig!

Rückfragen an:

Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten: 0 89/2 71 74 30
Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten: 0 89/28 62 83 85
film20: 030-61 68 18 00
Verband Deutscher Spielfilmproduzenten: 089-391 123

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (BDF) Barer Str. 9, 80333 München Telefon: 089/28628385, Telefax: 089/28628247

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