Pressemitteilung |

TV-Produzenten sehen notwendige FFG-Novellierung gefährdet: Verfassungsklage des HDF schadet allen

(München) - Der Vorstand des Bundesverbandes der Deutschen Fernsehproduzenten hat mit Unverständnis die Entscheidung des Hauptverbandes der Filmtheater (HDF) aufgenommen, gegen das vom Deutschen Bundestag beschlossene neue Film-Förderungs-Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Produzenten sehen mit dieser Entscheidung die Interessen der gesamten Branche gefährdet.

Der Hauptverband der Filmtheater hatte auf Grund einer Mitgliederbefragung beschlossen, gegen das novellierte Film-Förderungs-Gesetz Verfassungsbeschwerde einzureichen. Zuvor war es der Staatsministerin für Kultur im Bundeskanzleramt, Christina Weiss, gelungen, einen Kompromiss-Entwurf im Bundestag einzubringen und dort auch einstimmig durchzusetzen, der vom 1. Januar dieses Jahres an die Filmförderung auf eine neue Basis stellte. Gerade angesichts der besonders erfolgreichen deutschen Kino-Produktionen im vergangenen Jahr war das neue Gesetz ein weiterer Schritt, die deutsche Produktionswirtschaft auf Dauer zu stärken.

Bernd Burgemeister, der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Fernsehproduzenten, sieht durch die Klage des HDF nicht nur die gemeinsame Basis der Filmwirtschaft gegenüber der Politik gefährdet, sondern fürchtet ganz konkret negative Auswirkungen für die gesamte Film- und Fernsehwirtschaft. Wenn der HDF mit Einreichung der Klage seine gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an die Filmförderungsanstalt nur unter Vorbehalt bezahle, sei die gesamte Finanzierung durch die Fördereinrichtungen gefährdet.

Als in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar sehen die Produzenten die Tatsache, dass die Vertreter des HDF – vor Bekanntgabe ihrer Klage – bei einer Sitzung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) einem Appell, keine Verfassungsklage zu erheben, nicht widersprochen, sondern sich bei der Abstimmung dazu der Stimme enthalten hätten. Damit sieht Burgemeister auch einen Konflikt, wie der Präsident der SPIO, Steffen Kuchenreuther, den einstimmigen Beschluss dieses Gremiums nach außen vertreten will, wenn er gleichzeitig als Vorsitzender des HDF der juristisch Verantwortliche für die Verfassungsklage ist.

“Man kann über einzelne Regelungen des Gesetzes noch lange streiten und es ist keineswegs alles gelungen, was wünschenswert war”, stellt Burgemeister fest. “Aber ein Gesetz, das am Ende eine schon lange geforderte Verbesserung für die Produktionswirtschaft darstellt, wegen einer Detailregelung insgesamt in Frage zu stellen, ist unverantwortlich gegenüber allen anderen Beteiligten, die sich um die Stärkung der deutschen Film- und Fernsehwirtschaft seit Jahren bemühen.”

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (BDF) Barer Str. 9, 80333 München Telefon: 089/28628385, Telefax: 089/28628247

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