Pressemitteilung | Handelsverband Nord e.V. - Hauptgeschäftsstelle Kiel

Dosenpfand: Für eine Novellierung der Verpackungsverordnung

(Kiel) - "Wir brauchen eine Novellierung der Verpackungsverordnung und einen besseren Schutz für ökologisch vorteilhafte Verpackungen." Mit diesen Worten kommentierte Hans-Martin Bohac, Umweltbeauftragter beim Einzelhandelsverband Nord - Ost (EHV Nord - Ost) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin am 22. Februar zum Dosenpfand.

"Eine Verpackungsverordnung, die Handel und Politik immer wieder zu neuen gerichtlichen Auseinandersetzungen bewegt, ist nicht hilfreich", so Bohac. Der Verband verweist darauf, dass das Oberverwaltungsgericht für den Fall einer amtlichen Pfandankündigung dem Handel ausdrücklich die Möglichkeit einer Anfechtungsklage bestätigt hat. Im übrigen sei vor dem Europäischen Gerichtshof noch eine Klage der Europäischen Kommission gegen die deutschen Pfandbestimmungen der Verpackungsverordnung anhängig.

Bohac: "Jedes Jahr, das die Bundesregierung ohne Änderung der Verpackungsverordnung ins Land streichen lässt, ist ein Verlust für Ökologie und Ökonomie. Der Schutz ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen wäre heute weiter, hätte der Bundesumweltminister das großzügige Angebot von Bundesrat und Handel angenommen."

Das Angebot vom vergangenen Juli sah eine Mindest-Abfüllmenge von 24,5 Mrd. Litern in ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen sowie eine jährliche Pro-Kopf-Abgabe der Wirtschaft von 1,53 EUR (3 DM) zur Landschaftssäuberung vor. Bei Nicht-Beachtung der Mindest-Abfüllmenge hätte die Wirtschaft sich verpflichtet, ca. 256 Mio. EUR (500 Mio. DM) Konventionalstrafe zu zahlen.

Bohac zieht folgendes Fazit: "Beim Dosenpfand mit seinen rechtlichen Risiken ist das letzte Wort noch nicht gesprochen."

Quelle und Kontaktadresse:
Einzelhandelsverband Nord-Ost e.V. Hopfenstr. 65 24103 Kiel Telefon: 0431/974070 Telefax: 0431/9740724

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