Pressemitteilung |

EU: Einfuhr von Fleisch und Milch zum persönlichen Verbrauch drastisch eingeschränkt

(Bonn) - Personen, die aus bestimmten Drittländern in die EU einreisen, dürfen zukünftig Fleisch, Fleischerzeugnisse bzw. Milch oder Milcherzeugnisse nur noch dann im persönlichen Gepäck mit sich führen, wenn sie entsprechende Dokumente der Veterinärbehörden vorlegen können.

Damit reagierte die EU-Kommission auf den jüngsten Seuchenzug der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien. Das Verbot tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Parallel zum Verbot startet eine Sensibilisierungkampagne, bei der u. a. Plakate in mehr als 30 Sprachen verbreitet werden, die die Reisenden vor und auch während der Reise über die neuen Regeln und ihre Gründe informieren. Die Plakate können in allen EU-Sprachen, den Sprachen des Beitrittsländer und in arabisch, bosnisch, kroatisch, hebräisch, japanisch, mazedonisch, russisch, serbo-kroatisch, albanisch, serbisch, türkisch und Sua-heli als pdf-Dokument bestellt werden bei: Ilse.Gordts@cec.eu.int
(IP/02/1344)

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

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