Pressemitteilung | (DPV) Deutscher Presse Verband e.V.

Europäischer Gerichtshof verkündet: Vorratsdatenspeicherung ist illegal

(Hamburg) - Das Journalistenzentrum Deutschland begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass die EU-Richtlinie zur verdachtlosen Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, allgemeiner bekannt als Vorratsdatenspeicherung, für ungültig erklärt wurde. Es verstößt gegen europäisches Recht.

Das Journalistenzentrum Deutschland mit seinen Berufsverbänden DPV und bdfj hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und fordert erneut die Bundesregierung nach dem heutigen Urteil auf, kein deutsches Gesetz zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung einzuführen.

"Wenn Journalisten ihre Recherchen und Kontaktaufnahmen zu Informanten nicht mehr sicher elektronisch über nicht rückverfolgbare Kanäle ausführen können, so wäre dies eine schwere und inakzeptable Einschränkung der Pressefreiheit, die wir so nicht hinnehmen können", mahnt Kerstin Nyst, Pressesprecherin des Journalistenzentrum Deutschland. GeradeTelekommunikationsdaten sind besonders anfällig dafür, durch Datenpannen, Hacking oder missbräuchlichen Zugriff in falsche Hände zu geraten und sind somit vermehrt zu schützen. Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach Datenmissbrauch aus unterschiedlichsten Quellen festgestellt.


Eine wahllose Vorratsdatenspeicherung würde noch mehr Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen, über persönliche Kontakte, Bewegungen und Interessen von Medienschaffenden bedeuten. Insofern sieht das Journalistenzentrum Deutschland die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs als Schritt in die richtige Richtung, an der die Bundesregierung sich orientieren sollte.

Quelle und Kontaktadresse:
DPV Deutscher Presse Verband e.V. Kerstin Nyst, Pressesprecherin Stresemannstr. 375, 22761 Hamburg Telefon: (040) 8997799, Fax: (040) 8997779

(cl)

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