Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

Getrennterfassung in Deutschland hat sich bewährt!

(Köln) - In letzter Zeit mehren sich die Stimmen, die Zweifel am Sinn der Getrennterfassung von Wertstoffen in gelben Säcken bzw. Tonnen und Restmüll im privaten Haushalt formulieren und im vermeintlichen Interesse der Bürger und des Umweltschutzes einer gemeinsamen Erfassung in einer Tonne mit anschließender Sortierung und Verwertung des Mülls das Wort reden. Dem Bürger sei eine Trennung von Hausmüll in bis zu 12 Fraktionen nicht mehr zumutbar. Die Verschmutzung der gelben Säcke und Tonnen mit bis zu 50 Prozent Hausrestmüll zeige, dass das System nicht praktikabel sei. Außerdem ließen sich mit modernsten Sortierungstechniken ebenso gut Verwertungsquoten erzielen, wie bei der Getrennterfassung insbesondere der Leichtfraktion.

Schöne neue Welt ? Idee und Technik sind nicht neu!
„Was hier als bürgerfreundlicher Systemwandel dargestellt wird, zeigt sich bei näherem Hinsehen als neuer Versuch, abfallwirtschaftliche Zuständigkeiten der Kommunen zugunsten der Privatwirtschaft zurückzudrängen und dies auf dem Rücken der Bürger und damit der Gebührenzahler auszutragen“, so das Votum von Dr. Rüdiger Siechau, Vorsitzender des VKS im Verband kommunaler Unternehmen. Das Argument, solche Fehlwurfquoten machten ein Zurück zum Eintonnensystem für Restmüll und Gelber-Sack-Ware erforderlich, stellt den Bürger als unmündig und zu dumm zum Mülltrennen dar. Richtig ist, dass es in bestimmten, meist klar umgrenzbaren Gebieten, zu größeren Problemen bei der Abfalltrennung durch die Bewohner kommt. Hier einem Eintonnensystem als Königsweg das Wort zu reden, ist jedoch Augenwischerei! Eine Wertstofftonne kann nur dann in Sortieranlagen sauber in zu verwertende Fraktionen getrennt werden, wenn sie keinen Nassmüll, also keinen Bioabfall und auch sonst keine verschmutzenden Stoffe, enthält.

Hier wäre also ein korrektes Trennverhalten der Bürger ebenso erforderlich. Ansonsten müssten auch dort große Anteile thermisch verwertet oder in konventionellen MVA’s verbrannt werden – wo ist dann der Unterschied? Weiterhin ist es ein Ammenmärchen, wenn behauptet wird, dass die Abfallentsorgung für den Bürger durch das Einführen eines neuen Schrittes – eine technisch aufwendige Sortierung von Gemischen, die zuvor getrennt erfasst worden sind - billiger würde, hat doch die Vergangenheit hier eher das Gegenteil gezeigt.

„Der VKS im VKU ist deshalb der Auffassung, dass sowohl im Sinne einer ökologisch hochwertigen als auch ökonomisch sinnvollen Abfallverwertung im Sinne des Bürgers und damit des Gebührenzahlers, die in Deutschland seit vielen Jahren bewährte Getrennterfassung von Glas, Papier, LVP, organischen Abfällen, Sperrmüll, Restabfall und je nach örtlicher Situation weiterer Fraktionen, grundsätzlich beibehalten werden sollte“, umreisst RA Klaus Evertz, stell. Vorsitzender des VKS im VKU, die kommunalwirtschaftliche Forderung. Nur dort, wo besondere örtliche Verhältnisse unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Bedingungen im Interesse des Bürgers eine gemeinsame Erfassung von LVP und Restmüll bei weitest gehender vollständiger Getrennterfassung von Bioabfall sinnvoll erscheinen lassen, sollte diese Idee weiterverfolgt werden.

Hier steht der VKS im VKU einer stärkeren Einbeziehung der kommunalen Restmülltonne in die Entsorgung von Verkaufsverpackungen bei Nutzen moderner Aufbereitungs- und Sortieranlagen sowie Verwertungstechniken offen gegenüber. Die Entscheidung über ein solches System muss aber in jedem Fall vom öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger vor Ort gefällt werden.

„Es darf zu keiner Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger kommen, das bewährte System der Getrennterfassung, mit hohen ökologisch sinnvollen Verwertungsanteilen in Deutschland, darf dadurch nicht in Frage gestellt werden”, so das übereinstimmende Fazit von Siechau und Evertz.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKS) Karin Opphard Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: 0221/3770385, Telefax: 0221/3770371

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