Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN)

Irak-Konflikt: Kein Ultimatum für den Sicherheitsrat

(Bonn) - Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) appelliert an die Mitgliedstaaten der Weltorganisation, keinen Druck für einen Beschluss zur militärischen Lösung des Irak-Konflikts auszuüben. Damit wird die Zuständigkeit der Vereinten Nationen (VN) missachtet. Allein dem Sicherheitsrat steht die Entscheidungsbefugnis über etwaige militärische Zwangsmaßnahmen gegen den Irak zu - auch unter den gegenwärtigen Umständen. Weder geht vom Irak zurzeit eine das Selbstverteidigungsrecht auslösende unmittelbare Kriegsbedrohung aus noch liegen die Voraussetzungen einer im Einzelnen umstrittenen humanitären Intervention vor. Von allen Mitgliedern des Sicherheitsrates und der Staatengemeinschaft ist uneingeschränkt zu respektieren, dass der Rat mit der einstimmig angenommenen Resolution 1441 vom 8. November 2002 den Weg einer friedlichen Durchsetzung der Abrüstungsverpflichtungen des Irak weiter verfolgt und von militärischen Zwangsmaßnahmen bislang Abstand genommen hat. Kein Mitgliedstaat der VN, ob allein handelnd oder im Zusammenwirken mit anderen, hat das Recht, sich über diese Entscheidungslage und die Resolution 1441 hinwegzusetzen und militärisch im Irak zu intervenieren.

Die DGVN verurteilt, dass dem Sicherheitsrat auf dem Gipfeltreffen der Regierungschefs der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Spaniens am 16. März auf den Azoren offen mit einem „Ultimatum“ zur Annahme einer neuen Resolution gedroht wurde. Werde die erwünschte Ermächtigung zu einem Militärschlag gegen den Irak nicht erteilt, werde ohne VN-Mandat zum Krieg geschritten. Eine derartige Erpressung und Instrumentalisierung des Sicherheitsrates zur Legitimierung einer außerhalb der VN getroffenen Kriegsentscheidung ist beispiellos und mit der Charta der VN nicht zu vereinbaren. Sie missachtet die Hauptverantwortung des Rates für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Sie verstößt gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot und läuft auf eine Aufkündigung des Grundkonsenses hinaus, welcher dem gesamten System der VN-Friedenssicherung zugrunde liegt.

Die DGVN ruft die Mitglieder des Sicherheitsrates dazu auf, sich von diesem äußeren Druck nicht beeinträchtigen zu lassen und ihre Entscheidung über das weitere Vorgehen gegen den Irak allein an den Zielen und Grundsätzen der VN-Charta und des Völkerrechts zu orientieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. Poppelsdorfer Allee 55 53115 Bonn Telefon: 0228/949000 Telefax: 0228/217492

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