Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

Kommunale Entsorger unzufrieden: Neue Gewerbeabfallverordnung reicht nicht aus – Gesetzliche Änderung gehört weiter auf die Tagesordnung

(Köln) - "Der Bundesrat hat durch seine Zustimmung am 26. April 2002 zwar die neue Gewerbeabfallverordnung verabschiedet, aber blieb mit seinen Änderungen hinter unseren Forderungen zurück." Mit dieser Einschätzung äußerte sich der VKS-Präsident Rüdiger Siechau unzufrieden mit der neuen Rechtslage. Der Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V (VKS) und die Vereinigung für kommunale Entsorgungswirtschaft im VKU hatten vielmehr von der Länderkammer erwartet, dass der Scheinverwertung in vollem Umfang Einhalt geboten werde. "Dies ist mit der nun verabschiedeten Gewerbeabfallverordnung noch immer nicht gewährleistet", kritisierte Klaus Evertz, Vorsitzender der Vereinigung für kommunale Entsorgungswirtschaft im VKU – eine Einschätzung, die im übrigen auch vom Rat der Sachverständigen für Umweltfragen in dem soeben vorgelegten Umweltgutachten 2002 "Für eine neue Vorreiterrolle" geteilt wird. Insoweit muss die aus Sicht der kommunalen Entsorgungswirtschaft notwendige Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes auch in der kommenden Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Anforderungen an die Verwertung dieser Abfälle würden zwar erhöht, u.a. durch eine verbesserte Getrennthaltung einzelner Abfallfraktionen wie Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle und Vorbehandlungsanlagen müssten eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent erreichen. Zugleich werde den kommunalen Unternehmen nicht die Planungssicherheit geboten, die für umfangreiche Investitionen erforderlich sei.

Anfang 2003 soll die Gewerbeabfallverordnung in Kraft treten. Sie enthält die Verpflichtung zu einer besseren Getrennthaltung und effektiveren Vorbehandlung von Abfällen. Ihr Ziel ist es, eine schadlose und möglichst hochwertige stoffliche bzw. energetische Verwertung dieser Abfälle zu erreichen.
Bereits im Vorfeld hatten sich die kommunalen Verbände mit einem Forderungskatalog an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die regierenden Bürgermeister sowie an die für Umwelt verantwortlichen Landespolitiker gewandt, um im Bundesrat für eine Verabschiedung der Gewerbeabfallverordnung in ihrem Sinne zu werben.

Erfreulicherweise hat sich in der Plenumberatung des Bundesrates am 26.04.2002 weitgehend die kommunalwirtschaftlich aufgeschlossenen Vorstellungen des Umwelt- und Innenausschusses gegen die privatisierungsgeneigten Bewertungen des Wirtschaftsausschusses durchgesetzt. Aus der Sicht von VKS und VKU sind namentlich drei Aspekte zu begrüßen, nämlich die ersatzlose Streichung von § 1 Abs. 5 und damit die Erstreckung des Geltungsbereichs der Verordnung auch auf die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die Präzisierung der Begriffsbestimmung der "Abfälle aus privaten Haushaltungen" dergestalt, dass hierunter alle Abfälle aus privaten Haushaltungen zu verstehen sind, unabhängig von der Häufigkeit des Anfalls oder der Art der privaten Lebensführung, sowie die Festschreibung einer Pflichtrestmülltonne zu Lasten des Gewerbes. Insoweit sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgerufen, im Wege des kommunalen Satzungsrechts die notwendigen Einzelheiten zum Umfang der Restmüllbehälter festzulegen.

"Allerdings", hebt VKS-Präsident Siechau hervor, "ist diese Gewerbeabfallverordnung nur ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Mit Blick auf die für die kommunale Abfallwirtschaft notwendige Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit ist auch weiterhin eine ausdrückliche Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unverzichtbar." Klaus Evertz weist in diesem Zusammenhang ergänzend noch einmal auf das neue Umweltgutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen hin, das insbesondere die erheblichen Defizite hinsichtlich der gemischten Gewerbeabfälle herausarbeite, die diesbezügliche Entwicklung dramatisch wegbrechender Gewerbeabfallmengen aus dem öffentlich-rechtlichen Einzugsbereich als ökologisch unvertretbar und Bedrohung für die Funktionsfähigkeit der kommunalen Abfallwirtschaft bewerte: "Hier liegt die eigentliche Ursache für die immer wieder beklagte Höhe der sogenannten zweiten Miete, hier liegt auch der Grund für die aus Gründen der Gebührengerechtigkeit und sozialstaatlicher Balance nicht hinnehmbare "Subventionierung" des Gewerbes durch die Bürgerinnen und Bürger."

Für eine umweltgerechte und wirtschaftliche Abfallentsorgung erneuerten beide Verbände ihre Forderung nach einer Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. VKS und VKU verwiesen auf den Vorschlag der Umweltministerkonferenz vom April 2000, die Zuständigkeiten nach Herkunftsbereichen des Abfalls zu regeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKS) Brohler Str. 13 50968 Köln Telefon: 0221/3770385 Telefax: 0221/3770371

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