Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

Kommunen durch Investitionen und Personalbereitstellung für Start der Elektroaltgeräte-Sammlung bestens gerüstet

(Köln) - Am 24. März wird der für die Kommunen wichtigste Teil des stufenweise in Kraft tretenden Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zur Sammlung von Elektroschrott wirksam. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und ihre ausführenden Betriebe sind durch die geteilte Produktverantwortung zur kostenlosen und bürgernahen Sammlung der Geräte verpflichtet worden. Die Kommunen haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um rechtzeitig ausreichend große Sammelstellen zur Abgabe der Altgeräte einzurichten. Für die erwartete „Bugwelle“ von Elektroaltgeräten beim Start des Sammelsystems ist darüber hinaus zusätzliches Personal eingeplant.

Die große Kompetenz der Kommunen bei der getrennten Sammlung von Abfällen und Wertstoffen hat diese in die Lage versetzt, in kurzer Zeit ein Sammelsystem aufzubauen, das dem jetzt geforderten einheitlichen europäischen Standard Rechnung trägt. Im Gegensatz dazu ist die Produktverantwortung der Hersteller noch nicht vollständig umgesetzt. Die Abholung der gesammelten Geräte von den Kommunen und die anschließende Verwertung in Verantwortung der Hersteller und ihrer Beauftragten sowie die Koordinierung dieser Aufträge durch die zuständige gemeinsame Stelle (EAR) sind immer noch im Aufbau. So erwartet der Vorstandsvorsitzende des VKS im VKU, Dr. Rüdiger Siechau, den 24. März mit gemischten Gefühlen: „Im Gegensatz zu den kommunalen Betrieben haben die Hersteller und ihre Beauftragten ihre Hausaufgaben auch eine Woche vor Systemstart noch nicht vollständig gemacht.“

Quelle und Kontaktadresse:
VKS im VKU Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU e.V. Karin Opphard, Geschäftsführerin Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770385, Telefax: (0221) 3770371

(sk)

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