Pressemitteilung | Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg e.V.

Rechtsbedenken gegenüber der Neuregelung für die Entfernungspauschalen / komba gewerkschaft baden-württemberg im dbb begrüßt verfassungsrechtliche Überprüfung

(Freiburg) - Nach Einschätzung des niedersächsischen Finanzgerichts ist die durch das Steueränderungsgesetz 2007 eingeführte Kappung der Entfernungspauschale verfassungswidrig (Az.: 8 K 549/06).

Nach Einschätzung der Richter verstößt die seit dem 01. Januar 2007 geltende Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Mit Beschluss vom 27. Februar 2007 hat das niedersächsische Finanzgericht ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Mit der Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz 2007 wurde eingeführt, dass nur noch Fernpendler ab dem 21. Kilometer ihre Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzen dürfen. Die Richter beim Niedersächsischen Finanzgericht führten jetzt aus, dass bei der Fahrt zur Arbeitsstelle Kosten entstehen, die zum Erwerb der Einnahmen nötig sind. Der hiermit angedeutete Grundsatz des objektiven Nettoprinzips besagt, dass nur Einkommen besteuert werden darf, von dem die Aufwendungen, die zur Erwerbung, Erhaltung und Sicherung dieses Einkommens dienen, abgezogen werden können. In bestimmten Fällen, so die Finanzrichter, werde das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum besteuert. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sei kein sachlich ausreichender Grund, die bestehenden Prinzipien zu durchbrechen.

komba gewerkschaft und dbb haben sich daher von vornherein in allen Anhörungsverfahren gegen diese gesetzliche Neuregelung gewandt. Leider vergebens. Unverändert ist ihre Meinung, dass die Streichung der Entfernungspauschale ungerecht und systemwidrig ist. Es wurde deshalb ebenfalls Musterverfahren initiiert. Ein erstes ist vor dem Rheinland-Pfälzischen Finanzgericht anhängig.

Quelle und Kontaktadresse:

(sh)

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