Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

VKS begrüßt neue Deponieverordnung

(Köln) - Das Bundeskabinett hat am 10. Juli neue Bestimmungen für Mülldeponien beschlossen. „Die neue Deponierverordnung wird von den öffentlich-rechtlichen Betreibern begrüßt“, versicherte VKS-Präsident Rüdiger Siechau. Als „nachteilig“ bewerte er jedoch das „Regelungsdickicht“, das durch die neue Deponieverordnung nicht gelichtet werde. Die Handhabung der Verordnung sei dadurch „sehr umständlich“, dass vier verschiedene Vorschriften (TA-Abfall, TA-Siedlungsabfall, Ablagerungsverordnung und Deponieverordnung ) niedergelegt und zahlreiche Querverweise in der Verordnung angegeben seien. Dies mache die Anwendung schwierig und könne leicht zu Missverständnissen führen.

Positiv bewertete es Siechau, dass die von VKS und BDE gemeinsam vorgeschlagene Altanlagenregelung übernommen wurde. Durch die Aufnahme der Altanlagenregelung können Kosten in Milliardenhöhe eingespart werden. Es sind nun auch einzelfallbezogene Lösungen für die Stilllegung von Altdeponien möglich, vorausgesetzt, dass die Ablagerungsphase spätestens Mitte 2005 endet. Der Deponiebetreiber muss im Einzelfall den Nachweis erbringen, dass durch andere geeignete Maßnahmen das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

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Der gemeinsame Fachausschuss „Deponien“ von VKS und ATV-DVWK hat die Erarbeitung eines Leitfadens beschlossen. Dieser soll dazu dienen, den Deponiebetreibern, -planern und den zuständigen Behörden eine Anleitung und Hilfe bei der Entscheidungsfindung für die jeweilige Deponiestilllegung zu geben. Die Erarbeitung des Leitfadens soll durch eine unabhängige Projektgemeinschaft erfolgen, die wissenschaftliche Begleitung bei der Erstellung, die Freigabe und Herausgabe erfolgt durch den Fachausschuss.

Die Deponieverordnung wird voraussichtlich zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKS) Brohler Str. 13 50968 Köln Telefon: 0221/3770385 Telefax: 0221/3770371

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