Pressemitteilung | MEDI Baden-Württemberg e.V.

VVNW begrüßt verursacherbezogene Finanzierung der GKV aus der Tabaksteuer

(Stuttgart) - Die Vertragsärztliche Vereinigung Nordwürttemberg (VVNW) unterstützt die Pläne der Bundesregierung, einen Euro pro Zigarettenschachtel aus der Tabaksteuer für die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu nutzen. "Es muss aber auch darüber nachgedacht werden, ob die Gelder aus der Tabaksteuer nicht auch für die Behandlung von chronischen Krankheiten benutzt werden, die aufgrund des Rauchens verursacht oder gefördert werden" gibt der Vorstandsvorsitzende der VVNW, Dr. med. Werner Baumgärtner, zu bedenken. Er begrüßt auch, dass die Kosten für die Sterilisation und die künstliche Befruchtung künftig nicht mehr von den Beitragszahlern der GKV getragen werden sollen. Gleichzeitig ist Baumgärtner aber dagegen, dass die Versicherten immer mehr zur Kasse gebeten werden. "Wo die Abgaben an einen Stelle erhöht werden, müssen sie an einer anderen Stelle gesenkt werden", so der VVNW-Chef. Die Versicherten sollten bei höheren Zuzahlungen einen niedrigeren Beitragssatz für ihre Krankenversicherung bezahlen.

"Es war schon immer die Forderung der VVNW, dass der Staat die versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln bezahlen muss", so Baumgärtner. "Die Frage, ob eine Gesellschaft für Sterilisation und künstliche Befruchtung aufkommt, ist keine Angelegenheit der GKV, sondern des Staates." Auch ist die GKV nicht mehr in der Lage, die medizinischen Folgen des ungesunden Lebensstils vieler Versicherten weiter zu finanzieren. "Die Ressourcen der gesetzlichen Kassen sind erschöpft, jetzt ist die Eigenverantwortung der Menschen gefragt", sagt Werner Baumgärtner.

Die VVNW würde es begrüßen, wenn ein gesunder Lebensstil von den gesetzlichen Krankenkassen durch Beitragssenkungen belohnt würde. "Es wäre notwendig, dass ein größerer Teil der Tabak - und Alkoholsteuer im Sinne einer verursacherbezogenen Finanzierung herangezogen würde. Die daraus gewonnen Gelder sollten für die Behandlung derjenigen Krankheiten verwendet werden, die durch das Rauchen und Trinken ausgelöst oder verstärkt werden", erklärt Baumgärtner. Dies sollte nicht nur über eine künftige Erhöhung, sondern mit den bereits eingenommen Beträgen aus der Tabak- und Alkoholsteuer geschehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Vertragsärztliche Vereinigung Nordwürttemberg Engstlatter Weg 14, 70567 Stuttgart Telefon: 0711/806079-73, Telefax: 0711/806079-79

NEWS TEILEN: