Pressemitteilung | Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA) - Bundesgeschäftsstelle

Zukunft der Altenpflegeschulen: umsonst und draußen unterrichten? / Regelung zur Refinanzierung der Mieten der Schulen fehlt

(Wiehl) - Alle reden von der Wertschätzung und Anerkennung der Pflegekräfte und, dass das neue Pflegeberufegesetz die Ausbildung in der Pflege attraktiver macht und vom Wegfall des Schulgeldes. Die Wahrheit ist eine andere.

Die Finanzierung für die Pflegeschulen steht nicht; Mieten und Investitionskosten Fehlanzeige. Bund und Länder streiten und die Auszubildenden ebenso wie die Schulen gehen leer aus. Ab 2020 könnten Tausende von Schulplätzen wegfallen, weil es keine gesetzliche Grundlage zur Finanzierung der Pflege- und hier ganz besonders der Altenpflegeschulen gibt. Die Übernahme der Investitionskosten, besonders der Mieten, ist nicht vorgesehen. Darauf weist das Bündnis für Altenpflege hin.

"Alle Pflegeschulen, besonders die Altenpflegeschulen sind bedroht, weil sie nicht wissen, wie sie ihre Mieten ab 2020 bezahlen sollen. Wir haben die verantwortlichen Politiker mehrfach darauf hingewiesen, aber der Schwarze Peter wird immer nur zwischen Bund und Ländern hin- und hergeschoben. Die letzte Chance ist jetzt der Bundesrat, der darüber am 21. September entscheidet. Wir appellieren nachdrücklich an die Länder, eine Regelung zu den Mietkosten für die Altenpflegeschulen zu schaffen", so Christina Kaleve, die Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Altenpflege e.V. (DBVA) und Gründungsmitglied des Bündnisses.

Hintergrund ist das Pflegeberufegesetz (PflBG), das die bisherigen drei Pflegeausbildungen ab 2020 zu einer neuen (generalistischen) zusammenführt. In dem Gesetz ist verankert, dass Investitionskosten (dazu zählen auch Mieten) keine Ausbildungskosten sind und nicht über den Ausbildungsfonds finanziert werden dürfen. "Die Finanzierungsverantwortung liegt insoweit bei den Ländern", heißt es in der Begründung zu § 27 Abs. 1 PflBG. Während bei Krankenpflegeschulen die Refinanzierung der Mieten über das Krankenhausfinanzierungsgesetz gesichert ist, fehlt eine entsprechende Regelung für die Altenpflegeschulen.

"Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eklatant. Deswegen müssen wir ausbilden, ausbilden, ausbilden! Wie soll das gehen, wenn die Pflegeschulen nicht wissen, wie sie ihre Miete bezahlen sollen? Geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Unterricht dann umsonst und draußen stattfinden soll?", so Kaleve.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA) Pressestelle 51657 Wiehl Telefon: (02262) 999 99 14, Fax: (02262) 999 99 16

(df)

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