Verbands-Presseticker
(Berlin) - Hat das Jahr 2018 die Erwartungen erfüllt und was wird das Jahr 2019 bringen? Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP), resümiert in seinem Gastbeitrag für das Branchenmagazin BD - Blickpunkt Dienstleistung das aktuelle Jahr für die Zeitarbeit und gibt einen Ausblick für 2019.
(Berlin) - Publikation zeigt Potenziale der Gasinfrastruktur für ein stabiles, resilientes Energieversorgungssystem auf
(Berlin) - "Nach einem Jahr der gemischten Gefühle und Entwicklungen gehen wir mit gedämpften Erwartungen ins neue Jahr [...]"
(Berlin) - 31 Prozent der Bundesbürger nutzen ihr Smartphone an Weihnachten weniger als an anderen Tagen. Bei jungen Nutzern liegt der Anteil sogar bei 49 Prozent.
(Berlin) - Mit dem Elektrifizierungsgrad des Bundesschienennetzes von nur 60 Prozent ist der Bund unzufrieden.
(Berlin) - Bausparkasse hatte in mehreren Tarifen ein jährliches Kontoentgelt von 18 Euro in der Sparphase eingeführt. Landgericht Hannover: Dem Entgelt steht keine Leistung für den Kunden gegenüber. LBS Nord soll betroffenen Sparern die Unwirksamkeit des Kontoentgelts mitteilen oder das Geld erstatten.
(Bonn) - Kündigungsschutz: Können Arbeitgeber sich bald leichter von Gutverdienern trennen?
(Berlin) - Im zu Ende gehenden Jahr sind weltweit mindestens 80 Journalisten, Bürgerjournalisten und andere Medienmitarbeiter in direktem Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet worden, 15 mehr als im Vorjahr. Mehr als die Hälfte von ihnen kam in nur fünf Ländern ums Leben: in Afghanistan, Syrien, Mexiko, Jemen und Indien.
(Hamburg/Stuttgart) - Anlässlich der aktuellen Debatte um die Ablehnung eines Schulvertrages für das Kind eines AfD-Politikers nimmt der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) Stellung.
(Berlin) - Die Erste betrifft taubblinde Menschen, deren Behinderung durch die Änderung folgende Definition erfährt: Als taubblind gilt, ,wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.







