Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

0190er-Nummern: Stillstand bei Missbrauchsbekämpfung beenden / Gesetzentwurf von Clement lückenhaft / Mobilfunk darf nicht außen vor bleiben

(Berlin) - Als Zumutung für die Verbraucher hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Stillstand bei einem besseren Verbraucherschutz bei Mehrwertdiensten kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Mobilfunk in einem Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums von einem besseren Verbraucherschutz ausgeklammert sein solle. „Die im Entwurf vorgesehene Ausklammerung des Mobilfunks und die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf 0190er und 0900er Nummern ist eine Einladung auf dem Silbertablett an unseriöse Firmen, ihre Aktivitäten auf andere Nummernarten zu verlagern.“ Der vzbv appellierte an die Bundesregierung, den Streit zwischen Wirtschaftsminister Clement und Verbraucherministerin Künast im Sinne der Verbraucher zu beenden.

Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf für eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes soll Verbraucher besser vor einem Missbrauch mit teuren 0190er Nummern und Dialer-Programmen bei Computern schützen. Er sieht vor, dass künftig in der Werbung und vor jeder Verbindung zu telefonischen Mehrwertdiensten der Verbindungspreis genannt wird. Außerdem soll bei zeitabhängigen Diensten ein Minuten-Höchstpreis von 3 Euro pro Minute eingeführt werden. Nach einer Stunde soll außerdem eine zwangsweise Trennung der Verbindung erfolgen. Bei zeitunabhängigen Blocktarifen soll nach dem Entwurf der Höchsttarif des Betrags, der über die Telefonrechung abgebucht werden kann, auf 30 Euro begrenzt werden. Die Maßnahmen für mehr Transparenz bei den Preisen gelten jedoch nicht für den Bereich, in dem besonders viel Missbrauch stattfindet - den Mobilfunk - . Für andere sogenannte Nummerngassen wie 0118er, 0136er oder 0137er Nummern gilt der Gesetzentwurf überhaupt nicht.

Hintergrund des augenblicklichen Stillstands: Ende Januar hatte das federführende Bundeswirtschaftsministerium einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt. Zwischen Bundeswirtschaftsminister Clement und Bundesverbraucherministerin Künast gehen die Meinungen hierüber jedoch so weit auseinander, dass das Gesetzesvorhaben nicht vorankommt. Über diese Verzögerung sind Verbraucher- und Unternehmensverbände wie zum Beispiel der Verband der Anbieter von Kommunikations- und Mehrwertdiensten (vatm) gleichermaßen beunruhigt. „Wir appellieren an die Bundesregierung, endlich einen tragfähigen Kompromiss zu finden“, so Edda Müller.

Der ungebremste Missbrauch von Mehrwertdienste-Rufnummern im Festnetz, beim Mobilfunk und im Internet (Stichwort Dialer) führt zu massiven finanziellen Schäden der Verbraucher. Die Arbeit der Verbraucherzentralen wird durch Hunderttausende von Beschwerden belastet. Auch sahen seriöse Mehrwertdienstleister den Ruf der gesamten Branche durch einzelne Firmen immer stärker in Verruf gebracht.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - Pressestelle Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/25800218

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