4. Deutscher Insolvenzrechtstag in Berlin / Insolvenzstandort Deutschland stärken / Insolvenzverwalter für Überarbeitung der Insolvenzordnung
(Berlin) - Anlässlich des 4. Deutschen Insolvenzrechtstages in Berlin sieht die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Sorge die Tendenz, dass deutsche Unternehmen in der Krise nach Großbritannien übersiedeln, weil sie sich dort bessere Sanierungschancen versprechen. Trotz zahlreicher Beispiele erfolgreicher Sanierungen in Deutschland unter Nutzung des modernen deutschen Insolvenzrechts sind die Vorbehalte deutscher Unternehmen und Gläubiger gegen die Unsicherheiten bei den Abläufen in deutschen Insolvenzverfahren ungebrochen. Die Insolvenzrechtler im DAV fordern daher transparente Kriterien für die Insolvenzverwalterbestellung und eine grundlegende Überarbeitung der Insolvenzordnung.
Deutsche Unternehmen sehen im britischen Insolvenzrecht eine höhere Kalkulierbarkeit der Abläufe, so Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung, bei der Pressekonferenz in Berlin. Insbesondere die starke Rolle deutscher Insolvenzgerichte und die fehlende Transparenz, welcher Verwalter die verantwortliche Rolle in einem deutschen Insolvenzverfahren übernehmen wird, führten zu Hemmnissen am Standort Deutschland. In Großbritannien hätten Unternehmen die Möglichkeit zu einer die Gläubiger bindenden Sanierung ohne formelles Insolvenzverfahren. Entscheidend sei aber der dortige Einfluss von Unternehmen und Gläubigern auf die Bestellung des Insolvenzverwalters.
In Deutschland gäbe es nach wie vor starke Vorbehalte gegen die Unsicherheiten bei den Abläufen in Insolvenzverfahren vor allem bei der Bestellung des Insolvenzverwalters. Hierzu Piepenburg: Wir haben deshalb zwei Initiativen ergriffen: Die Diskussion um transparente Kriterien für die Insolvenzverwalterbestellung ist von uns angestoßen worden und in vollem Gange. Noch in diesem Jahr erwarten wir hierzu ein Ergebnis. Bei der zweiten Initiative geht es um eine grundlegende Überarbeitung der Insolvenzordnung. Ziel hierbei soll ein größerer und frühzeitiger Einfluss der Gläubiger auf Verfahrensabläufe und der Zugriff des Insolvenzverwalters auf Gesellschaftsanteile sein. Die Zahl der Unternehmenssanierungen durch Insolvenzplan könnte entscheidend zunehmen, wenn die Gläubiger die Sicherheit hätten, dass ihre Sanierungsbeiträge nicht in erster Linie den Gesellschaftern zugute kämen.
Am 4. Deutschen Insolvenzrechtstag nehmen vom 21. bis 23. März 2007 rund 650 Insolvenzverwalter, Vertreter der Justiz, Wissenschaftler aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Veranstalter ist die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV. Mitglieder sind rund 1.000 im Insolvenzrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem gesamten Bundesgebiet.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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