Pressemitteilung | k.A.

AgV gegen neue Bankenentgelte bei ec-Kartennutzung

(Bonn) - Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), der Zusammenschluss der deutschen Bankenverbände, hat angekündigt, sich vom Bundeskartellamt eine Vereinbarung genehmigen lassen zu wollen, in der es um die Erhebung so genannter Interbankenentgelte für die Nutzung der ec-Karte geht. Für das im Einzelhandel weit verbreitete und beim Verbraucher immer beliebter werdende elektronische Lastschriftverfahren (ec-Karte + Unterschrift) soll erstmals eine Gebühr erhoben werden, und zwar pauschal 35 Pfennig pro Einkauf.

Das Mindestentgelt für ec-cash (ec-Karte mit PIN) soll von 15 auf 25 Pfennig angehoben werden. Diese Entgelte würden zu Mehreinnahmen der Banken von bis zu 200 Millionen. DM im Jahr führen, also den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu Lasten von Verbraucher und Handel massiv verteuern. Die Entgelte sollen der Bank des Karteninhabers von der Händlerbank gezahlt werden, die ihrerseits die Kosten an den Händler weitergeben kann. Es ist zu befürchten, dass der Handel aufgrund der geringer werdenden Gewinnspannen diese Kosten nicht selber wird tragen können und der Verbraucher letzten Endes der Dumme ist und zahlen muss.

Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) hat sich bei vielen Verbrauchern durchgesetzt, ist mittlerweile mit einem Anteil von 12 Prozent beliebter als ec-cash und wird auch von immer mehr Geschäften angeboten, und das, obwohl allein der Handel das Risiko einer Rückgabe der Lastschrift trägt. Die Banken garantieren den Zahlungsbetrag nämlich im Gegensatz zu ec-cash nicht. Das bedeutet auch, dass die Banken beim ELV weniger Leistungen erbringen als bei ec-cash. Gleichwohl soll das Entgelt höher sein, was den Schluss zulässt, dass die Banken dieses Offline-Verfahren stark zurückdrängen wollen.

Das ELV-Verfahren ist verbraucherfreundlich, da der Verbraucher keine PIN wie bei ec-cash eingeben muss, was aufgrund der oft offenen Eingabe der PIN an den meist ohne Sichtschutz ausgerüsteten Terminals zu Sicherheitsproblemen führen kann. Es ist auch deshalb kundenfreundlich, weil man eine fehlerhafte Lastschrift wieder vom Konto zurückbuchen lassen kann.

Die Banken haben bisher die von ihnen behaupteten Defizite von bis zu 300 Millionen. DM im Jahr nicht nachgewiesen. Hinzu kommt, dass die Nutzung der ec-Karte die Verbraucher auch bisher schon – über das Jahresentgelt für die Karte und den Preis der Girokontoführung – Geld kostet, was die Banken nur allzu gern verschweigen.

Die Banken können die verabredeten Entgelte nicht einführen, bevor nicht das Bundeskartellamt nach Einholung der Stellungnahmen der Verbraucherverbände bzw. des Handels zugestimmt hat. Diese Stellungnahmen werden negativ ausfallen. Die AgV hat erhebliche Zweifel, dass hier Raum für Wettbewerb ist, wovon der ZKA ausgeht. Denn es spricht vieles dafür, dass den Händlern die Interbankenentgelte in voller Höhe weitergegeben werden, zumal die Vereinbarung ja gerade zur Verstärkung der Einnahmen der Banken geschlossen worden ist. Das Vorbringen des ZKA widerspricht auch den Erfahrungen, die in der Vergangenheit mit anderen Interbankenentgelten gemacht worden sind (z. B. das Entgelt für die Nutzung der ec-Karte am institutsfremden Geldautomaten).

Die Banken zeigen mit ihrer Aktion, dass sie trotz der Euro-Einführung und der in diesem Zusammenhang von allen als notwendig angesehenen Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs aus einer gemeinsamen Planung, wie diese Förderung aussehen könnte, ausgeschert sind.

Fazit: Nicht nur der Handel, sondern auch die Verbraucherverbände werden massiv gegen die neuen Entgelte Front machen, zumal zu befürchten ist, das die Verbraucher es sein werden, die am Ende die Zeche zahlen müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AGV) Heilsbachstr. 20, 53123 Bonn Telefon: 0228/64890 Telefax: 0228/644258

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