Pressemitteilung |

AgV verweist auf Erfolge ihrer verbraucherpolitischen Arbeit / Drei Jahre Garantie auf alle Konsumgüter gefordert

(Bonn) - Auf durchgreifende Verbesserungen für deutsche Konsumenten hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) bei der Vorstellung ihres Jahresberichts in Berlin verwiesen. "Das deutsche Verbraucherrecht war bislang ein Gesetzeswirrwarr, den selbst Experten kaum noch überschauen konnten. Jetzt werden hier mehr Einheitlichkeit und Transparenz geschaffen. Das ist ein klarer Erfolg unserer Arbeit", betonte AgV-Geschäftsführerin Anne-Lore Köhne. "Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung ihren verbraucherfreundlichen Kurs bei den anstehenden wichtigen Gesetzesvorhaben konsequent fortsetzt", forderte Köhne.

Ein Gesetzespaket, zu dem unter anderem das Fernabsatzgesetz gehört, ist nach Einschätzung der AgV ein erster Meilenstein auf dem Weg zu einer grundlegenden Reform der Konsumentenrechte. Zum ersten Mal werden hier wichtige Widerrufsfristen für private Verträge auf hohem Niveau vereinheitlicht: Seit Anfang Juli können Konsumenten zwei Wochen lang bei Online-Einkäufen, bei telefonischen Bestellungen und auch bei Verträgen über Teilzeitwohnrechte vom Vertrag zurücktreten. Ab dem 1. Oktober wird die gleiche Frist auch bei Haustürgeschäften, Kaffeefahrten und Verbraucherkredit-Verträgen gelten.

Als herausragendes Signal von zugleich handfester praktischer Bedeutung bezeichnete Köhne die Aufnahme des Begriffs "Verbraucher" in das Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfang Juli erfolgte. "Damit ist ein für alle Mal klargestellt, dass der Gesetzgeber für die Beziehung zwischen Anbieter und Konsument eine gleichberechtigte Ausgangslage schaffen will. Darauf wird in künftigen Gesetzen und auch in der Rechtsprechung Bezug genommen werden", so die Einschätzung der AgV-Geschäftsführerin .

In punkto Rechte beim Einkauf stehen deutsche Kunden im europäischen Vergleich derzeit noch weit hinten an. Mit sechs Monaten Gewährleistung nach dem Einkauf bildet Deutschland gemeinsam mit Österreich das Schlusslicht innerhalb der EU. "Hier setzt eine europäische Richtlinie neue Maßstäbe", erläuterte Köhne. "Zwei Jahre Garantie werden zum Mindeststandard. Wir fordern für Deutschland eine gesetzliche Frist von drei Jahren Garantie auf alle Konsumgüter. Hier sind wir uns mit einer vom Bundesjustizministerium eingesetzte Expertenkommission einig". Im europaweiten Vergleich läge Deutschland damit immer noch nicht im Spitzenfeld. In Großbritannien oder Finnland gelten zum Beispiel Fristen von fünf bzw. zehn Jahren.

Durch die Reform des Kaufrechts können deutsche Kunden weitere Verbesserungen erwarten. So muss künftig im ersten halben Jahr nach dem Kauf der Verkäufer - und nicht der Käufer - die Beweislast für die Mängelfreiheit des verkauften Produktes tragen. Und wenn ein Produkt nicht den Werbeaussagen entspricht, hat der Käufer auch hier Gewährleistungsrechte. Denn der Verkäufer muss für Werbeaussagen über seine Ware gerade stehen, auch wenn die Werbung vom Hersteller stammt. Einige Forderungen der Verbraucherverbände lässt allerdings die EU-Richtlinie offen. So haben Kunden nach dem deutschen BGB bei fehlerhafter Ware die Wahl zwischen Nachlieferung, Wandelung (also Geld zurück) oder Minderung des Kaufpreises. Nach den Brüsseler Vorgaben kann diese Wahlfreiheit beschränkt werden. Die Bundesregierung sollte den Spielraum zugunsten der Verbraucher nutzen und auch ein ausdrückliches Recht der Kunden auf Reparatur einführen, verlangt die AgV.


Verbandsklagebefugnis gestärkt

Seit Anfang Juli verfügen die Verbraucherverbände über deutlich gestärkte Verbandsklage-Befugnisse. "Nun können wir alle wiederholten Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze wirksam durch Unterlassungsklagen bekämpfen", so Köhne. Dies wird praktisch vor allem dort relevant, wo die Rechtslage eindeutig ist und Anbieter alle Rechtsmittel nur deshalb ausschöpfen, um einen Verstoß gegen Verbraucherschutz-Gesetze so lange wie irgend möglich weiter zu betreiben.

Ein Beispiel: Obwohl der Verbraucherschutzverein ein Grundsatzurteil zu langfristigen Laufzeiten bei Versicherungsverträgen erstritten hatte, hielten andere Versicherungsunternehmen inhaltsgleiche Verträge aufrecht und mussten erst einzeln verklagt werden. Insgesamt waren mehr als fünfzig, oft sehr langwierige Verfahren erforderlich. Mit den jetzigen Möglichkeiten kann die einmal geklärte Rechtslage schnell auf breiter Front durchgesetzt werden.

Weitere Schritte müssen noch folgen: "Wer Abzockern wirksam das Handwerk legen will, muss auch an die Gewinne ran, die mit unrechtmäßigen Methoden erzielten werden", betonte Köhne. Zur Zeit darf ein Unternehmer, der unberechtigt auf Kosten von Bürgern Gewinne gemacht hat, diese Gelder behalten, wenn sie nicht per Einzelklage zurückgefordert werden. Bei Tausenden von Fällen sind die Betroffenen aber gar nicht mehr auffindbar oder eine Klage lohnt sich wegen des im Einzelfall vergleichsweise geringen Betrages kaum. Volkswirtschaftlich gesehen geht es dabei aber um bedeutende Summen. Und eine Abschöpfung solcher unlauter erzielten Gewinne ist zur Vorbeugung unerlässlich, so Köhne.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV), Heilsbachstr. 20, 53123 Bonn

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