Pressemitteilung | Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

(Berlin) - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte nach der ursprünglichen Planung am 1. August 2006 in Kraft treten - dieser Termin konnte nicht mehr eingehalten werden. Das Gesetz ist dem Bundespräsidialamt erst Ende Juli zugesandt worden und wurde dort noch geprüft. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten, die am 15. August erfolgt war, wird das Gesetz nun voraussichtlich zu Freitag, dem 18. August in Kraft treten.

Um unseren Mitgliedern die Anwendung des neuen Rechtes zu erleichtern und Detailfragen sachkundig klären zu können, bieten wir direkt nach den Sommerferien am Donnerstag, 7. September 2006 eine Fortbildungsveranstaltung mit Frau Rechtsanwältin Constanze Grosch von der Rechtsanwaltskanzlei Lovells an. Diese Veranstaltung ist für unsere Mitglieder kostenfrei. Eine persönliche Einladung mit der Bitte um Rückmeldung ist Ihnen bereits mit der Post zugegangen.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) Michael Schröter, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Goethestr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 214581-11, Telefax: (030) 214581-18

(bl)

NEWS TEILEN: