Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Anwälte gegen neue Kronzeugenregelung

(Berlin) - Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für eine Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung vorgelegt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Kronzeugenregelung entschieden ab und fordert alle Politiker auf, auf eine Neuauflage zu verzichten. Mit einer Kronzeugenregelung seien die Risiken für die Richtigkeit und die Gerechtigkeit der Entscheidung der Justiz, insbesondere die Gefahr von Falschbelastungen erheblich.

„Kronzeugenregelungen sind unnütz und riskant“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV, in einer ersten Stellungnahme. Es entspräche einer allgemeinen Erfahrung, dass Straftäter immer wieder ihre eigene Verantwortung entweder ganz leugnen oder auf andere abwälzen, um selbst einer Strafe ganz zu entgehen oder diese zu mildern. Daraus werde deutlich, dass eine Kronzeugenregelung der Wahrheitsfindung nicht dienen könne. „Diese Gefahr sieht selbst der Gesetzgeber, wenn er von „falschen Kronzeugen“ spricht“, so Kilger weiter.

Das Verhalten des Straftäters nach der Tat, wie etwa Hilfe bei der Tataufklärung, könne bereits jetzt schon über die bestehenden Strafzumessungsbestimmungen im Strafmaß berücksichtigt werden. Dies reicht nach Ansicht des DAV aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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