Anwälte gegen Staats-Hacking
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Forderung des Bundesinnenministers, verdeckte Online-Durchsuchungen gesetzlich zu erlauben, ab. Die Politik ist aufgefordert, Grundrechtswerte zu vermitteln - nicht aber zu missachten. Insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird aber ausgehöhlt, wenn Persönlichkeit und Intimität der Bürger zur Disposition gestellt werden. Dies ist der Fall, wenn heimlich und ohne weiteres auf private Daten Zugriff genommen werden darf.
Staats-Hacking darf nicht legitimiert werden, so Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Gefahrenabwehrrecht. Bereits im Jahr 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die akustische Wohnraumüberwachung partiell für verfassungswidrig erklärt und klargestellt, dass Strafverfolger nicht in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen dürfen. Hieran müssen sich alle Forderungen messen lassen, die eine heimliche Online-Durchsuchung geregelt wissen wollen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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