Anwaltschaft weiter in der Qualitätsoffensive / Über 40.000 Mitglieder in DAV-Arbeitsgemeinschaften
(Berlin) - Die Deutsche Anwaltschaft befindet sich nach wie vor in der Qualitätsoffensive. So gibt es mittlerweile über 40.000 Mitglieder in den 27 Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Gerade im Hinblick auf das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz ist es wichtig, dass die Anwaltschaft ihren qualitativen Vorsprung gegenüber anderen Berufsgruppen, die in den Rechtsberatungsmarkt drängen, behauptet. Nach der Ausweitung der Fachanwaltschaften, der Möglichkeit einer DAV-Anwaltsausbildung, der steten Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und der Herausgabe der DAV-Fortbildungsbescheinigung, ist dies ein weiteres Zeichen für die Qualität anwaltlicher Beratung.
Die Anwaltschaft steigert ihre Qualität, so Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann, DAV-Hauptgeschäftsführer. Mit mittlerweile über 40.000 Mitgliedern in den DAV-Arbeitsgemeinschaften zeige sich, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich gezielt fortbilden und den Austausch mit anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den gleichen Tätigkeitsfeldern suchen. Die Arbeitsgemeinschaften des DAV würden ein umfangreiches Angebot an Fortbildung, Kommunikation und Information zu den jeweiligen Rechtsgebieten bieten. Die Entwicklung der Teilnehmerzahlen der Fortbildungsveranstaltungen der DAV-Arbeitsgemeinschaften zeigten nach oben. Hinzu komme, dass mittlerweile jährlich rund 11.000 DAV-Fortbildungsbescheinigungen herausgegeben wurden. Eine solche Bescheinigung erhalte man nur, wenn man sich mindestens zehn Stunden also ebensoviel wie nach der Fachanwaltsordnung geboten fortbildet, und dies dem DAV nachweise. Ein klares Zeichen für Qualität!, betont Brügmann.
Inhaber der Fortbildungsbescheinigung werden bei der Deutschen Anwaltauskunft, der DAV-Anwaltssuche, unter www.anwaltauskunft.de besonders gekennzeichnet.
Der DAV hat sich auch in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt, neue Fachanwaltschaften zu schaffen. Der DAV unterstützt daher auch weitere Bestrebungen, wie beispielsweise die Einführung des Fachanwaltstitels für Agrarrecht. Um den anwaltlichen Nachwuchs qualitativ hochwertig auf den Anwaltsberuf vorzubereiten, hat der DAV im Jahre 2003 die DAV-Anwaltausbildung initiiert. Mit dieser Ausbildung kann man sich im Rahmen seines Referendariats, in Kooperation mit der Fernuniversität Haagen in einem praktischen und theoretischen Teil gezielt auf den Anwaltsberuf vorbereiten.
Gerade in Zeiten des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes ist es notwendig, dass die Anwaltschaft ihren qualitativen Vorsprung in der Rechtsberatung weiter ausbaut, erläutert Brügmann weiter. Zwar können auch Nichtanwälte rechtliche Beratung als Nebenleistung ihrer eigentlichen kommerziellen Tätigkeit anbieten, doch sei qualifizierter Rechtsrat weiterhin nur durch die Anwaltschaft möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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