ARGE Baurecht informiert: Expertentipp für Architekten, Ingenieure und Fachplaner im Januar 2010 / ARGE Baurecht: Rechtzeitig übers Honorar sprechen!
(Berlin) - Bauherren brauchen Architekten, und deren Knowhow gibt es nicht umsonst. Aber ab wann wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab welchem Zeitpunkt wird die Akquise zum Vertrag, das unverbindliche Vorgespräch zum vergütungspflichtigen Auftrag? Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen. Bedauerlicherweise wird das Problem dabei selten angesprochen, so die Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Auch die zu erwartenden Honorare für die am Bau unentbehrlichen Tragwerks- und Fachplaner bleiben oft lange unerwähnt. Das ist ein Fehler, denn häufig entstehen so Missverständnisse und schließlich Ärger ums Geld.
Da die Grenze zwischen kostenfreier Akquisitionsphase und honorarpflichtigem Planungsprozess fließend ist, muss sie bei jedem Projekt neu definiert werden. Die ARGE Baurecht rät: Bei allen Planungen bereits im Vorfeld klare Vereinbarungen treffen! Ein Architektenvertrag, ausgearbeitet vom Baurechtler, regelt genau, welche Pflichten Planer und Auftraggeber haben. Wer rechtzeitig einen solchen Vertrag abschließt - und sei es über Teilaufträge -, der spart sich hinterher viel Ärger. Weitere Informationen unter www.arge- baurecht.com.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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