Pressemitteilung | Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE)

AVE begrüßt Brexit-Übergangsfrist

(Berlin) - Die Einigung zwischen der EU-Kommission und Großbritannien auf eine Übergangszeit bis Ende 2020 nach dem sogenannten Brexit begrüßt die Außenhandelsvereinigung des deutschen Einzelhandels (AVE) grundsätzlich als notwendigen Schritt zu mehr Klarheit: "Endlich haben europäische Unternehmen einen Termin, auf den sie ihre Planung ausrichten können", erklärt Dr. Matthias Händle, Präsident der AVE. Ob dieser Zeitraum ausreichend sei, um der Wirtschaft einen geordneten Übergang zu ermöglichen, werde sich jedoch erst noch zeigen. "Dies hängt maßgeblich davon ab, ob die EU und Großbritannien rechtzeitig eine entsprechende Zollverwaltung aufbauen können, um einen reibungslosen Handel zwischen beiden Partnern zu ermöglichen", ergänzt Händle. Erst wenn die endgültige Gestaltung der künftigen Beziehungen feststünde, könnten die Unternehmen ihre internen Prozesse entsprechend anpassen. "Die AVE setzt sich dafür ein, dass nach der finalen Entscheidung über die künftige Gestaltung der Beziehungen der Wirtschaft eine angemessene Übergangsfrist zur Verfügung steht," so Händle.

Quelle und Kontaktadresse:
Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE) Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 59 00 99-432, Fax: (030) 59 00 99-429

(cl)

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