Pressemitteilung | Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Bauüberwachung des TÜV bietet keine Garantie für Mängelfreiheit

(Berlin/München) – Bauherren und Immobilienkäufer aufgepasst – die TÜV Bau und Betrieb GmbH (TÜV BB) gewährt ernüchternde Einblicke in ihr Verständnis der baubegleitenden Qualitätssicherung. Offensichtlich wecken die TÜV-Marketingexperten mit ihrem Versprechen einer „von Terminen und Kostendruck unabhängigen, projektbezogenen Qualitätssicherung“ Erwartungen, denen selbst die Rechtsabteilung des Unternehmens widersprechen muss. Wie der Bereich Recht und Versicherungen des TÜV Süddeutschland mit Schreiben vom 19.12.00 mitteilt, übernimmt die TÜV Bau und Betrieb GmbH entgegen der Erwartung vieler Laien „keine erfolgsbezogenen Verpflichtungen und keinerlei Leitungs- und Koordinierungsaufgaben.“

Der TÜV Süddeutschland erklärt ferner: „Die Leistungen der TÜV BB haben lediglich feststellenden, begutachtenden und gegebenenfalls auch beratenden Charakter. So verfolgt die TÜV BB bspw. nicht selbständig den Baufortschritt, sondern nimmt Baustellentermine erst nach entsprechender Mitteilung des Auftraggebers über einen bestimmten erreichten Bautenstand wahr. Festgestellte Mängel teilt die TÜV BB lediglich ihrem Auftraggeber mit, so dass dieser in der Lage ist, die Beseitigung der Mängel zu veranlassen. Die Umsetzung und Verfolgung erforderlicher Maßnahmen verbleibt ausschließlich beim jeweiligen Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten am Bau beteiligten Personen. Direkte Weisungen an bauausführende Unternehmen zur Beseitigung festgestellter Mängel erfolgen durch die TÜV BB nicht. Da die Leistungen zudem regelmäßig nur stichprobenweise erfolgen, übernimmt diese gegenüber ihrem Auftraggeber ausdrücklich auch keine Garantie für die Mängelfreiheit des begutachteten Bauobjekts.“

Angesichts der Tragweite dieser Ausführungen fordern die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und die Baukammer Berlin den TÜV Süddeutschland dringend auf, Bauherren und Immobilienkäufer im Sinne des Verbraucherschutzes offen über den Charakter der TÜV-Werkleistungen aufzuklären und Haftungs- und Garantiefragen nicht auszusparen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerische Ingenieurekammer Bau Dr. Jörg Meyer-Hesseln Einsteinstr. 1-3 81675 München Telefon: 089/41943422 Telefax: 089/41943420

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