Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

BDB kritisiert WSD-West wegen Ungleichbehandlung

(Duisburg) - Seit Jahren duldet die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West den unhaltbaren Zustand, dass 10 aus Tschechien eingeführte Schiffe der Deutschen Binnenreederei in Berlin Güter auf deutschen Wasserstraßen transportieren, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen, entweder Altraumtonnage abzuwracken oder den festgesetzten Sonderbeitrag zu bezahlen, erfüllt sind. Darin sieht der BDB eine Bevorzugung einer einzelnen Reederei zu Lasten der übrigen Schifffahrt.

"Die Deutsche Binnenreederei hat sich nicht geweigert, die Verpflichtungen aus den einschlägigen Verordnungen zu erfüllen. Ihre zeitlich befristete Zahlungsunfähigkeit rechtfertigt ausschließlich einen Aufschub der Fälligkeit, nicht aber eine Stillegungsverfügung. Diese wäre unverhältnismäßig, weil sie dem Ziel der von der Verwaltung geforderten Leistung zuwiderläuft." Dies ist der Kernsatz einer Antwort des Präsidenten der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, Klaus Beckmann, auf die Forderung des BDB, 10 Leichter der Deutschen Binnenreederei (DBR) stillzulegen, die diese vor Jahren aus Tschechien eingeführt hatte, ohne entsprechenden Schiffsraum abzuwracken bzw. die Pönale zu bezahlen, wie es einschlägige Verordnungen der EU vorschreiben.

Die Aussage Beckmanns, so der BDB, stehe im Widerspruch zur öffentlichen Äußerung des DBR-Geschäftsführers Dr. Dieter Holzinger, der die volle Liquidität wiederhergestellt und das Unternehmen wieder auf Kurs sieht. Gegenüber dem Unternehmenskonzept habe sein Unternehmen 1 Mio. DM mehr erwirtschaftet. Diese Aussage hält der BDB für glaubhaft.

Bereits 1999 hatte der BDB die Wasser- und Schifffahrtsdirektion auf diesen Missstand hingewiesen. Eine fehlerhafte Interpretation des EU-Rechts hatte diese aber davon abgehalten, gegen den illegalen Einsatz der Leichter einzuschreiten. Nun sind die Gerichte bemüht worden und die Klage der DBR gegen den sofortigen Vollzug der inzwischen von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion erlassenen Bescheide zur Zahlung von Pönale ist vom Verwaltungsgericht Münster rechtskräftig abgewiesen worden.

Obwohl das Urteil aus dem vergangenen Jahr stammt, hat es bisher keine Zahlungen gegeben. Zwischenzeitlich, so Beckmann in einem Brief an den BDB, sei mit der DBR ein Weg gefunden worden, wie diese ihre zusätzlichen Verpflichtungen erfüllen kann. Dieser Weg werde schnellstmöglich umgesetzt.

Wie aus der WSD West verlaute, so ein BDB-Sprecher, bestehe dieser Weg darin, andere Leichter der DBR abzuwracken. Vor diesem Hintergrund sei die Weigerung, bis zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen die aus Tschechien stammenden Leichter stillzulegen, völlig unverständlich.

Dazu stellt der BDB fest, dass ihm von einer befristeten Zahlungsunfähigkeit der DBR nichts bekannt ist. Wohl aber müsste allen Verantwortlichen klar sein, dass mit der Stundung von rund 2 Mio. DM der DBR gegenüber ihren Konkurrenten erhebliche Wettbewerbsvorteile eingeräumt werden. Ganz zu schweigen davon, so der BDB, dass nach geltendem EU-Recht "die Pönale bezahlt bzw. Äquivalenztonnage abgewrackt sein muss, ehe das in Betrieb zu nehmende Schiff eingesetzt wird".

Der BDB hat sich inzwischen sowohl an die Leitung des BMVBW als auch an das zuständige Referat im Ministerium mit der Bitte um Aufklärung gewandt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Dammstr. 15-17 47119 Duisburg Telefon: 0203/8000650 Telefax: 0203/8000621

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