Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle

BDS begrüßt Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts / Störr-Ritter: Ende der kommunalen Planwirtschaft

(Stuttgart) - Der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg (BDS) begrüßt die heutige Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts und sieht darin ein wichtiges Signal für den Mittelstand. Mit der Verschärfung der Subsidiaritätsklausel und der Einführung des Klagerechts sieht der Verband wichtige Forderungen erfüllt. "Ob das neue Gesetz den Privatunternehmen tatsächlich einen hinreichenden Schutz vor kommunaler Planwirtschaft bietet wird die Zukunft zeigen", so BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter.

Die neue Subsidiaritätsklausel bedeutet, dass die Gemeinde zukünftig nur noch bei Leistungsüberlegenheit selbst aktiv werden darf. "Dies ist ein großer Fortschritt", so Störr-Ritter. "Mit der Schaffung eines Klagerechts für betroffene Unternehmen ist ein wichtiger Schritt getan. Betroffene Unternehmen können nun auf die Einhaltung der neuen Regelungen die Verwaltungsgerichte anrufen". Allerdings bedauert der BDS, dass die Umkehr der Beweislast zugunsten der Wirtschaft im neuen Gesetz nicht enthalten ist. "Eine qualifizierte Subsidiaritätsklausel hätte klarstellen müssen, dass die Gemeinde nachweist, dass sie den Zweck besser erfüllt als ein privater Anbieter", so Störr-Ritter.

Doch zur Klage soll es nach Meinung des Verbandes erst gar nicht kommen: "Wir hoffen, dass auch die Kommunen die Signale des Gesetzgebers richtig verstehen", setzt Störr-Ritter auf die Vernunft der Gemeinden. Diese sollten aus Sicht des Verbandes auch bestehende kommunale Unternehmen überdenken, die durch das Gesetz weiterhin Bestandsschutz genießen. In den Anhörungsverfahren hatte der Selbständigenverband eine zeitliche Begrenzung bestehender Tätigkeiten gefor-dert.

Insgesamt sieht Störr-Ritter die Arbeit des BDS-Landesverbandes bestätigt: "Es war richtig über die Jahre hin immer wieder auf die für private Unternehmen unzulängli-che Rechtslage aufmerksam zu machen. Mit den Beispielfällen unserer Mitglieder konnten wir die schwierige Problematik aufzuzeigen".

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband (BDS-DGV), Landesverband Baden-Württemberg e.V. Pressestelle Taubenheimstr. 24, 70372 Stuttgart Telefon: (0711) 954668-0, Telefax: (0711) 954668-33

(tr)

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