Berufsgeheimnisträger brauchen absoluten Schutz / Anwälte unterstützen Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt den heute von der FDP-Bundestagsabgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgestellten Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung. Darin ist vorgesehen, die Berufsgeheimnisträger, wie Anwälte und Journalisten, wieder unter den absoluten Schutz vor staatlicher Ausforschung zu stellen. Der Entwurf entspricht dem, was der DAV für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fordert: Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant muss für strafjustizielle Überwachungsmaßnahmen tabu sein und bleiben.
Das Vertrauensverhältnis der Bürgerinnen und Bürger in die Schweigepflicht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte darf nicht relativiert werden. Die jetzt geltende Differenzierung (§ 160a StPO) zwischen absolut geschützten Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten, bei denen eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden muss, ist systematisch nicht zu begründen und verkennt die Eigenheiten des Anwalt-Mandanten-Verhältnisses. „Dieses macht auch in anderen Bereichen anwaltlicher Betätigung als dem der Strafverteidigung ein für staatliche Ausforschung nicht zugängliches Vertrauensverhältnis unverzichtbar“, so Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses.
Bei dem anwaltlichen Berufsgeheimnis handelt es sich nicht um eine Privilegierung der Anwaltschaft, sondern um eine Pflicht im Interesse der Mandanten, stellt der DAV klar.
Eine widersprüchliche und willkürliche Differenzierung zwischen den Berufsgeheimnisträgern und innerhalb der Anwaltschaft sei nicht gerechtfertigt. „Nicht selten gibt es Mandate, bei denen sich eine strafrechtliche Komponente erst mit der Zeit ergibt“, so König weiter. Das könne zu komplizierten Abgrenzungsproblemen führen. Hierauf weise der FDP-Entwurf zu Recht hin.
Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung gewährleistet ist, in der Staat nicht eingreifen darf. Ein demokratisch verfasster Rechtsstaat ist auf kommunikative Freiräume angewiesen. Sie für Lausch- und Spähangriffe zu öffnen, ist für das Ziel, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, weder geeignet noch erforderlich und schon gar nicht verhältnismäßig. Daher fordert auch der DAV die Rückgängigmachung der Eingriffe in den Berufsgeheimnisschutz.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
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(el)