Betriebe auch in Praxis deutlich von Berichtspflichten entlasten
(Berlin) - Am 3. Juli hat die Europäische Kommission die delegierten Rechtsakte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Mit delegierten Rechtsakten kann die EU-Kommission die Einzelheiten bereits beschlossener Gesetze nachträglich regeln. Für das Handwerk ist hierbei insbesondere der freiwillige Berichtsstandard von Bedeutung. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Das erste Omnibus-Vereinfachungspaket hat Handwerksbetriebe und andere kleine und mittlere Unternehmen spürbar entlastet. Die Berichtspflichten wurden deutlich reduziert. Diesen Weg setzt die Europäische Kommission mit den nun vorgelegten delegierten Rechtsakten stringent fort. Der freiwillige Berichtsstandard ist deshalb positiv zu bewerten. Er gibt Handwerksbetrieben ein Instrument an die Hand, mit dem sie Anfragen zu ihrer Nachhaltigkeit auf das absolut notwendige Mindestmaß begrenzen können. Unterschiedliche Berichte für verschiedene Geschäftspartner sollen damit der Vergangenheit angehören.
Jetzt muss sichergestellt werden, dass der freiwillige Berichtsstandard im gesamten Geschäftsleben anerkannt wird. Handwerksbetriebe müssen sich darauf verlassen können, dass die Politik dafür die notwendigen Voraussetzungen schafft. Dazu muss beispielsweise die EU-Gesetzgebung für Banken angepasst werden. Banken brauchen Rechtssicherheit, dass ein freiwillig erstellter Nachhaltigkeitsbericht eines KMU alle Anforderungen erfüllt. Zugleich dürfen Handwerksbetriebe von ihren Geschäftspartnern nicht mit zusätzlichen Anforderungen belastet werden, die über den freiwilligen Berichtsstandard hinausgehen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Anton-Wilhelm-Amo-Str. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0
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