Pressemitteilung | Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)
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Bewerbungstraining für Frührentner: Unnütze Schikane für Tausende

(Berlin) - Wer ab dem nächsten Jahr noch mit 60 in Rente gehen will, muss bis zum letzten Tag alles tun, um wieder in Arbeit zu kommen – bis hin zum Bewerbungstraining. Das hat der Bundestag beschlossen. „Die jetzt vom Parlament verabschiedeten Übergangsregelungen zum Vorruhestand sind nicht ausreichend“, erklärt Norbert Schmidt, Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Berlin.

„Zwar können bis zum 31.12.1951 Geborene noch den vorzeitigen Ruhestand mit 60 Jahren in Anspruch nehmen. Sie müssen allerdings bis zur letzten Minute nachweisen, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, falls sie davor erwerbslos sind. Das ist offenkundiger Unsinn, schafft unnötige Bürokratie und verunsichert die Betroffenen. Die Arbeitsagenturen haben lohnendere Aufgaben, als heute noch Er-werblose ins Bewerbungstraining zu schicken, die morgen schon in Rente gehen können“, betont Norbert Schmidt.
Es fehlt die flankierende Regelung im Sozialgesetzbuch III. Bisher garantiert die so genannte 58er-Regelung, dass Erwerbslose ab dem 58. Geburtstag nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin hat daher die Fraktionen im Deutschen Bundestag aufgefordert, auch für die so genannte 58er-Regelung eine Übergangsfrist zu schaffen. Viele Erwerbslose nutzen diese Regelung zum Vorruhestand.

Allein in Berlin sind nun Tausende betroffen. Sie können zwar innerhalb der nächsten zwei Jahre noch mit 60 in Rente gehen – müssen sich aber zuvor dem vollen Katalog der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aussetzen. Dazu der KAV-Vorsitzende Schmidt: „Die Arbeitsagenturen müssen sich um die kümmern, die dringend Jobs brauchen, statt sich an Frührentnern abzuarbeiten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) Pressestelle Goethestr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 214581-11, Telefax: (030) 214581-18

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