Bundesrat beschließt Gesundheitsreform
(Berlin) - Breite Mehrheit im Bundesrat
Mit breiter Mehrheit stimmte die Länderkammer dem "GKV-WSG" zu. Damit nahm das Reformvorhaben die letzte parlamentarische Hürde. Zum 1. April 2007 sowie zum Jahresbeginn 2008 und 2009 treten große Teile der Reform jeweils in Kraft.
Gesundheitsfonds ab 2009
Für Entgeltabrechner dürfte vor allem die Schaffung des Gesundheitsfonds ab 2009 interessant werden. Ab dann gilt ein einheitlicher Beitragssatz bei allen gesetzlichen Kassen. Die Entgeltabrechnung dürfte durch diesen Schritt stark verändert werden. Einige Jahre später soll der Einzug der Sozialversicherungsbeiträge auf eine neue organisatorische Grundlage gestellt werden. Wie dies einmal praktisch aussehen wird, dürfte noch geraume Zeit unklar bleiben. Zumindest soll diese Aufgabe entgegen ursprünglicher Planungen unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.
Handlungsbedarf für die Personalabteilung
Doch für Personaler bringt die Gesundheitsreform bereits jetzt Neues mit sich. Beispielsweise wird die Beurteilung aufwändiger, ob ein Arbeitnehmer aus der Krankenversicherungspflicht fällt: Künftig kann Krankenversicherungsfreiheit nur noch eintreten bzw. bestehen, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenzen drei volle Kalenderjahre lang überschritten wurde. Wie bereits bisher muss zusätzlich auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres überschritten werden. Einige Mitarbeiter holt diese Neuerung bereits zum 1. April 2007 ein. Sie gelten dann nicht mehr als freiwillig Versicherte, sondern wieder als Pflichtmitglieder ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Spitzenverdiener teilweise wieder versicherungspflichtig
Von diesem gesetzlich bedingten Statuswechsel sind primär solche Arbeitnehmer betroffen, die erst zum 1. Januar 2006 bzw. 2007 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenzen aus der Krankenversicherungspflicht herausfielen. Hatte das Jahresarbeitsentgelt solcher Mitarbeiter nicht sowohl 2004 als auch 2005 die Entgeltgrenzen überschritten, so wird die neue gesetzliche Forderung der drei vollen Kalenderjahre nicht erfüllt. Ab 1. April 2007 tritt deshalb wieder Krankenversicherungspflicht ein.
Zu beachten ist jedoch eine Bestandsschutzklausel, welche u. a. allen am Stichtag 2. Februar 2007 bereits privat Krankenversicherten zu Gute kommt.
Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)
Pressestelle
Goethestr. 85, 10623 Berlin
Telefon: (030) 214581-11, Telefax: (030) 214581-18
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