Bundestag beschließt BStabG: Kurzfristige Kassenentlastung schwächt verlässliche Versorgung von Patient:innen in Deutschland
(Berlin) - Zum heutigen Beschluss des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag sagt vfa-Präsident Han Steutel: „Der Bundestag hat heute ein Gesetz beschlossen, das die Versorgung von Patient:innen mit innovativen Therapien in Deutschland gefährdet. Das neue Gesetz führt dazu, dass globale Unternehmen nicht mehr in Deutschland investieren werden, Arbeitsplätze verloren gehen und innovative Medikamente nicht mehr nach Deutschland kommen werden. Eine der letzten erfolgreichen, innovativen Industrien Deutschlands wird so kaputt gemacht.“
Das Gesetz setzt im Arzneimittelbereich auf zusätzliche Belastungen: einen drastisch erhöhten Herstellerabschlag, neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel und verschärfte Preis-Mengen-Regeln. Aus Sicht des vfa sind das keine strukturellen Antworten auf die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern kurzfristige Eingriffe in einen Bereich, der bereits erhebliche Beiträge zur Stabilisierung leistet. Allein 2025 summierten sich die Rabatte der Pharmaindustrie auf rund 29 Milliarden Euro.
Massiv erhöhter Zwangsrabatt belastet den Standort Deutschland
„Deutschland kann nicht mehr Forschung, mehr Produktion und bessere Arzneimittel einfordern und zugleich die Rahmenbedingungen verschlechtern“, sagt Steutel. „Unternehmen entscheiden heute über Investitionen, die über viele Jahre wirken. Verlässlichkeit ist dafür keine Zugabe, sondern Voraussetzung.“
Auch in der Versorgung verschieben sich die Maßstäbe. Problematisch bewertet der vfa insbesondere die vorgesehenen Rabattverträge für innovative Arzneimittel. Künftig können Krankenkassen Gruppen patentgeschützter Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung bilden und dafür Rabattverträge schließen. Im Regelfall werden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, bevorzugt die rabattierten Arzneimittel zu verordnen.
In der Versorgung verschieben sich die Maßstäbe
Damit verändert sich ein zentrales Strukturmerkmal der Arzneimittelversorgung: Die Therapieentscheidung orientiert sich nicht mehr allein daran, welches Arzneimittel für die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten medizinisch am besten geeignet ist. Wirtschaftliche Steuerung bekommt mehr Gewicht in einem Bereich, in dem individuelle Krankheitsverläufe, Begleiterkrankungen, Therapieziele und Versorgungssituationen entscheidend sein können.
„Bei modernen Therapien darf nicht der Rabatt die Richtung vorgeben“, sagt Steutel. „Arzneimittel derselben Wirkstoffklasse können für unterschiedliche Erkrankungen, Patientengruppen und Versorgungssituationen relevant sein. Diese Abwägung gehört in die ärztliche Therapieentscheidung – nicht in einen Rabattmechanismus.“
Deutschland fällt schon jetzt bei Innovationen zurück: Jede dritte Innovation, die in den USA erhältlich ist, steht den Patient:innen in Deutschland nicht zur Verfügung.
Steutel: „Mit dem Gesetz verschlechtert die Bundesregierung nicht nur die Versorgung, sondern vertreibt die Pharmaindustrie langfristig aus Deutschland. Damit gehen wichtige Arbeitsplätze verloren und Deutschland fällt im globalen Wettbewerb, was Innovationen angeht, immer weiter zurück.“
Maßnahmen auch umsetzen
Der vfa nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung mit ihrer Protokollerklärung im Bundesrat und die Koalitionsfraktionen von Union und SPD mit ihrem Entschließungsantrag die Folgen des Gesetzes für den Forschungs-, Innovations- und Produktionsstandort aufgreifen und weitere Standortklauseln sowie zusätzliche Investitionsanreize ankündigen. Das ist zumindest ein Signal, ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Kritik am Gesetz. Entscheidend ist nun, ob aus diesen Ankündigungen schnell konkrete, rechtssichere und wirksame Maßnahmen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA), Henrik Jeimke-Karge, Pressesprecher(in) Wirtschaftspolitik, Charlottenstr. 59, 10117 Berlin, Telefon: 030 206040
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