Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

BVerfG: Rechtsausschussvorsitz erfordert persönliche Eignung

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine Klage der AfD abgewiesen, die sich benachteiligt sah, weil sie die ihr nach der Geschäftsordnung des Bundestages aus ihrer Sicht zustehenden Ausschussvorsitze nicht wahrnehmen konnte. Auslöser war die Abwahl eines AfD-Abgeordneten, der zuvor dem Rechtsausschuss vorsaß. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte dessen Wahl bereits unmittelbar danach kritisiert.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, die gegen den Rechtsstaat arbeiten, dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vorsitzen", sagt Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins. Deswegen habe der DAV auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner von dieser Position ausdrücklich begrüßt, nachdem er durch unparlamentarisches Verhalten aufgefallen war.

"Eine starke Opposition ist Basis einer funktionierenden, pluralen Demokratie", so die Rechtsanwältin. Deshalb sei es wichtig, dass auch Nichtregierungsparteien zum Beispiel über Ausschussvorsitze Partizipationsmöglichkeiten erhalten. Gleichzeitig müssten die Ausschüsse aber selbst die Möglichkeit haben, ihre Vorsitzenden zu wählen und auch abzuwählen, wenn diese sich für ihre Position disqualifizieren. "Dass das Bundesverfassungsgericht dieses Recht gestärkt hat, ist ein wichtiges Zeichen", erklärt Ruge.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

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