Chatkontrolle: Was nicht passt, wird passend gemacht?
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht die aktuellen Bestrebungen auf europäischer Ebene, die im April ausgelaufene Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle erneut einzuführen, mit großer Sorge. Ein mögliches Dringlichkeitsverfahren würde Grundrechtseingriffe durch den Massenscan außer Acht lassen. Über das Verfahren soll am heutigen Dienstag abgestimmt werden.
Die ausgelaufene, befristete Ausnahme von der E-Privacy-Richtlinie hatte es den Betreibern von Online-Kommunikationsplattformen erlaubt, private Chats anlasslos auf eventuelle Bilder oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch zu kontrollieren.
Da die abgelaufene Regelung formal nicht verlängert werden kann, einigte sich der Ministerrat vergangene Woche auf eine Ratsposition, die statt einer Fristverlängerung einen inhaltlich identischen, formal jedoch neuen Gesetzgebungsvorschlag vorsieht. Nachdem das Europäische Parlament im März 2026 eine Verlängerung der befristeten Regelung abgelehnt hatte, soll es sich auf Antrag der EVP-Fraktion im Dringlichkeitsverfahren erneut mit dem Vorhaben befassen. Am heutigen Dienstag, 7. Juli, soll über die Durchführung des Dringlichkeitsverfahrens, das eine Folgenabschätzung der Grundrechtseingriffe ausschließt, abgestimmt werden. Stimmt das Plenum zu, ist noch vor der Sommerpause über den Ratsstandpunkt zu entscheiden.
„Dass nach der Ablehnung durch das Europäische Parlament nun der Weg des beschleunigten Verfahrens gewählt werden soll, ist mehr als unglücklich. Es hinterlässt den schalen Beigeschmack, dass ein Ergebnis, welches einzelnen Entscheidungsträgern nicht passt, letztlich im Hauruckverfahren passend gemacht werden soll“, so Rechtsanwalt Dr. Mayeul Hiéramente, Mitglied des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit des DAV. „Wir appellieren an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, das vorgesehene Eilverfahren in der Abstimmung am Dienstag abzulehnen.“
Der DAV sieht die Wiedereinführung der Übergangsregelung im Wege eines beschleunigten parlamentarischen Verfahrens besonders kritisch. Gerade Regelungen, die tief in Grundrechte eingreifen und das Verhältnis zwischen Staat und Bürger:innen neu austarieren, bedürfen einer sorgfältigen parlamentarischen Beratung. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das parlamentarische Verfahren nach dem gemeinsamen Standpunkt des Rates in der zweiten Lesung befindet und die Ratsposition daher nur noch mit einer absoluten Mehrheit aller Abgeordneten gestoppt oder geändert werden kann – eine Hürde, die kurz vor der Sommerpause als besonders schwer zu überwinden gilt.
Von Anfang an DAV-Kritik an der anlasslosen Chatkontrolle
Der DAV hat die Diskussion um die Chatkontrolle von Beginn an kritisch begleitet. Anlasslose Scans privater Kommunikation stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Vertraulichkeit der Kommunikation dar. Sie berühren zugleich den Kernbereich anwaltlicher Berufsausübung, denn das anwaltliche Berufsgeheimnis setzt voraus, dass Mandantinnen und Mandanten darauf vertrauen können, vertraulich mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt kommunizieren zu können.
„Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen und verlangt wirksame Maßnahmen. Dieses Ziel darf jedoch nicht dazu führen, dass die private Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger anlasslos überwacht wird. Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit dürfen auch bei legitimen Sicherheitsinteressen nicht zur Disposition stehen“, betont Hiéramente.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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