Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Corona-Überbrückungshilfe: Nicht ohne (m)einen Anwalt / Statement von Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für eine Corona-Überbrückungshilfe beschlossen, die kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen. Die Unternehmen können Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer damit beauftragen, die Hilfsgelder zu beantragen. Anwälte sind für die Antragstellung laut Eckpunktepapier nicht vorgesehen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert - parallel mit Schreiben an die Bundeskanzlerin sowie die Bundesminister der Finanzen und für Wirtschaft - auch Anwältinnen und Anwälte als berechtigte Antragsteller für ihre Mandanten zuzulassen:

"Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen ihre Mandanten aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung auch vollumfänglich steuerrechtlich beraten und vertreten. Sie übernehmen für sie bereits klassische Steuerberateraufgaben wie die monatliche Finanzbuchhaltung und die Lohnabrechnung. In der Corona-Krise kam die Beantragung von Corona-Soforthilfen oder Kurzarbeitergeld hinzu.

Um die Überbrückungshilfe zu beantragen, müssten sich die Mandanten nun einen (neuen) Steuerberater suchen - und das mitten in einer Notlage. Ihre langjährige Anwältin ihres Vertrauens dürfen sie dafür nicht beauftragen. Das ist sowohl für die Mandantschaft als auch für die Anwältinnen und Anwälte sehr belastend, nützt niemandem und ist sachlich nicht gerechtfertigt."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(ds)

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