DAV begrüßt Überlegungen zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes
(Berlin) - In einer ersten Stellungnahme begrüßt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes, die das Bundesministerium der Justiz am heutigen (09. Februar 2006) Tage vorgestellt hat. Damit würde auch eine lang erhobene Forderung des DAV, wie beispielsweise die Aufbrechung des Alles-oder-Nichts-Prinzips, berücksichtigt.
Damit würde das Gesetz der heutigen Rechtslage folgen, die durch zahlreiche Entscheidungen der obersten Gerichte geprägt ist. Das Versicherungsrecht ist zur Zeit Richterrecht. Die Rechte von den Verbrauchern wurden in der Vergangenheit hauptsächlich durch Urteile gestärkt. Diese Rechtslage würde nun in dem Gesetz selbst umgesetzt. Damit bleibt zu hoffen, dass das 1908 erlassene Versicherungsvertragsgesetz seinen 100. Geburtstag nicht erlebt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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