Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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DAV gegen Anhebung der Pauschalbeiträge für Minijobber

(Berlin) – Heute (22. Februar 2006) berät das Bundeskabinett den Entwurf eines Haushaltbegleitgesetzes 2006, über das u.a. die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung für sogenannte Minijobber von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden sollen. Konkret soll der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 11 auf 13, der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung auf 15 Prozent steigen. Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung erhält der Minijobber hierdurch nicht. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) handelt es sich hierbei um ein Sonderopfer für einzelne Berufszweige.

„Der neue Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 Prozent finanziert keine Rentenansprüche des Minijobbers, sondern zielt allein auf eine Entlastung des Bundeszuschusses für die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen,“ sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Plagemann, Vorsitzender des DAV-Sozialrechtsausschusses. Für diese versicherungsfremden Leistungen, wie etwa die Zuschüsse für Beitragsausfälle während der Kindererziehungszeiten, sei die Allgemeinheit und nicht der Arbeitgeber des Minijobbers verantwortlich. Die Arbeitgeber werden nämlich durch diese Sonderabgabe für die Minijobber in keiner Weise begünstigt.

Auch gegen die Erhöhung der Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bestehen aus Sicht des DAV erhebliche Bedenken. „Der geplante Pauschalbeitrag von 13 Prozent überschreitet nämlich den Beitragssatz von besonders günstigen gesetzlichen Krankenversicherungen“, so Plagemann. Der neue Beitrag konterkariere alle Bemühungen einer Begrenzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung und führt den Wettbewerb zwischen den Kassen ad absurdum.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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