Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV protestiert gegen grundrechtswidrigen Leistungsausschluss

(Berlin) - Asylsuchende, für die ein anderer Dublin-Staat zuständig ist, sollen künftig von Leistungen ausgeschlossen werden und nur noch für zwei Wochen stark eingeschränkte Überbrückungsleistungen in Form von "Bett, Brot und Seife" erhalten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) protestiert gegen die grundrechtswidrigen Leistungskürzungen, die auch Kinder und andere besonders schutzbedürftige Personen betreffen.

"Dieser Leistungsausschluss ist nichts anderes als staatlich angeordnete Verelendung", macht Rechtsanwältin Eva Steffen, Mitglied im Ausschuss Migrationsrecht des DAV, deutlich. Die Anwältin betont: "Existenzsichernde Leistungen können nicht willkürlich gekürzt oder gestrichen werden!"

Bisher erhielten vollziehbar ausreisepflichtige Personen, für deren Asylverfahren ein anderer Dublin-Staat die Verantwortung trägt, bereits stark gekürzte Leistungen. Nunmehr sollen nur noch einmalig für zwei Wochen reduzierte Überbrückungsleistungen gewährt werden. "Neben 'Bett, Brot und Seife' ist für die Betroffenen lediglich eine Notfall-Gesundheitsversorgung vorgesehen", erklärt Steffen. Besonders kritisch: Diese Regelung greift bis zur Ausreise auch dann schon, wenn eine Anfechtung der Entscheidung noch möglich ist. "So wird der endgültigen Entscheidung bereits vorgegriffen."

Nach Ablauf der zwei Wochen sollen die ohnehin unzureichenden Überbrückungsleistungen nur weiter erbracht werden, wenn "besondere Umstände zur Überwindung einer außergewöhnlichen Härte" dies erfordern.

Das Grundgesetz schützt nicht nur das physische Überleben, sondern auch Grundbedürfnisse soziokultureller Teilhabe. Doch selbst solche Leistungen, etwa für Kommunikation und Mobilität, werden ausnahmslos ausgeschlossen. Auch minderjährige Kinder und andere schutzbedürftige Menschen sind von der Regelung nicht ausgenommen: "Die besondere Notlage behinderter wie auch anderer besonders schutzbedürftiger Menschen bleibt unter Verstoß gegen EU-Vorgaben gänzlich unbeachtet", so die Anwältin.

Dabei sei das gesamte Szenario schon realitätsfremd. Freiwillige Ausreisen seien in Dublin-Fällen - wenn überhaupt - nur in Ausnahmefällen möglich. "Eine Rückführung innerhalb von zwei Wochen ist schon rein praktisch nicht möglich", meint Eva Steffen. Die Betroffenen hätten es folglich nicht selbst in der Hand, Obdachlosigkeit und Leistungsausschluss abzuwenden. "Diese rein repressive Ahndung mutmaßlichen Fehlverhaltens ist verfassungsrechtlich nicht vertretbar."

Zahlreiche Betroffene würden ohne eigene Handlungsmöglichkeiten vollkommen hilflos dastehen. "Diese menschenverachtende Haltung darf nicht zum Gesetz werden", konstatiert die Rechtsanwältin.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

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