Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Den digitalen Nachlass rechtzeitig regeln / In einem Online-Vortrag gibt die Verbraucherzentrale Bayern wichtige Tipps

(München) - Unser Alltag wird immer digitaler. Zunehmend mehr Menschen wickeln ihre Verträge online ab, speichern Dokumente und Fotos in Clouds oder nutzen soziale Netzwerke. Viele wichtige Daten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Doch was passiert damit, wenn jemand stirbt? Wie kommen Hinterbliebene an die zum Teil sehr wichtigen Informationen?

Im Rahmen des bundesweiten Digitaltages am 18. Juni gibt die Verbraucherzentrale Bayern Antworten auf diese wichtigen Fragen. Unter dem Titel "Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?" gibt Referentin Simone Rzehak hilfreiche Tipps. Interessierte erfahren, wann ein Online-Konto zur Erbmasse gehört. Auch unter welchen Voraussetzungen Erben darüber entscheiden können, ob die Accounts gelöscht oder in einen Gedenkstatus versetzt werden, erklärt die Expertin. Darüber hinaus wird erläutert, was zu tun ist, wenn eine bestimmte Person diese Entscheidungen treffen soll.

Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür Regelungen treffen wollen. Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online am Dienstag, den 18. Juni, von 13 bis 14:15 Uhr statt. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Pressestelle Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 55 27 94-0, Fax: (089) 537553

(mj)

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